Entsiegelung von öffentlichen Flächen im Ortsbezirk 16
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 16 fordert den Magistrat auf, die Möglichkeit der Entsiegelung von öffentlichen Flächen im Stadtteil Bergen-Enkheim zu prüfen. Dies soll dazu beitragen, die negativen Auswirkungen des Klimawandels und der Versiegelung auf die Grundwasserressourcen zu verringern.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, an welchen Stellen im Stadtteil Bergen-Enkheim grundsätzlich die Möglichkeit besteht, derzeit mit Asphaltbelag versehene Flächen (Wege, Parkplätze, Brachflächen etc.) im öffentlichen Raum zu entsiegeln und stattdessen mit einer wasserdurchlässigen Oberfläche auszustatten. Weiterhin wird der Magistrat um eine Einschätzung gebeten, wie er die Wirksamkeit einer solchen Maßnahme bewertet.
Begründung
Die Versiegelung im städtischen Raum und die Auswirkungen des Klimawandels führen zu einer immer weiter fortschreitenden Verarmung der Grundwasserressourcen und damit zu einer Veränderung des natürlichen hydrologischen Gleichgewichts, mit allen negativen Konsequenzen. Insbesondere bei den sich häufenden Starkregenereignissen kommt es in Enkheim immer wieder zu Überflutungen und vollgelaufenen Kellern. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, ist eine Entsiegelung möglichst vieler Flächen im Stadtraum anzustreben. Hierfür bieten sich z. B. auch derzeit asphaltierte Wege und Parkplätze an, die alternativ mit einem wasserdurchlässigen Belag ausgestattet werden können. Daher ist für den Ortsbeirat von Interesse, an welchen Stellen dies im Stadtteil Bergen-Enkheim grundsätzlich möglich wäre und wie der Magistrat eine solche Maßnahme bewertet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. September 2022OFOF 138/16Entsiegelung von öffentlichen Flächen im Ortsbezirk 16Ortsbeiratsantrag · BFF
- 11. Oktober 2022Sie sind hierOMOM 2901Entsiegelung von öffentlichen Flächen im Ortsbezirk 16Direktanregung
- 27. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 301Entsiegelung von öffentlichen Flächen im Ortsbezirk 16Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats