Entsiegelung von öffentlichen Flächen im Ortsbezirk 16
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Entsiegelung von öffentlichen Flächen im Stadtteil Bergen-Enkheim, um den negativen Auswirkungen des Klimawandels und der Versiegelung entgegenzuwirken. Ziel ist es, die Grundwasserressourcen zu schonen und Überflutungen zu vermeiden.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, an welchen Stellen im Stadtteil Bergen-Enkheim grundsätzlich die Möglichkeit besteht, derzeit mit Asphaltbelag versehene Flächen (Wege, Parkplätze etc.) im öffentlichen Raum zu entsiegeln und stattdessen mit einer wasserdurchlässigen Oberfläche auszustatten.
Weiterhin wird der Magistrat um eine Einschätzung gebeten, wie er die Wirksamkeit einer solchen Maßnahme bewertet.
Begründung
Die Versiegelung im städtischen Raum und die Auswirkungen des Klimawandels führen zu einer immer weiter fortschreitenden Verarmung der Grundwasserressourcen und damit zu einer Veränderung des natürlichen hydrologischen Gleichgewichts, mit allen negativen Konsequenzen. Insbesondere bei den sich häufenden Starkregenereignissen kommt es in Enkheim immer wieder zu Überflutungen und vollgelaufenen Kellern. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, ist eine Entsiegelung möglichst vieler Flächen im Stadtraum anzustreben. Hierfür bieten sich z. B. auch derzeit asphaltierte Wege und Parkplätze an, die alternativ mit einem wasserdurchlässigen Belag ausgestattet werden können. Daher ist für den Ortsbeirat von Interesse, an welchen Stellen dies im Stadtteil Bergen-Enkheim grundsätzlich möglich wäre und wie der Magistrat eine solche Maßnahme bewertet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. September 2022Sie sind hierOFOF 138/16Entsiegelung von öffentlichen Flächen im Ortsbezirk 16Ortsbeiratsantrag · BFF
- 11. Oktober 2022OMOM 2901Entsiegelung von öffentlichen Flächen im Ortsbezirk 16Direktanregung
- 27. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 301Entsiegelung von öffentlichen Flächen im Ortsbezirk 16Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD