Einrichtung einer öffentlichen Fitnessanlage (Bezirkssportanlage) und Errichtung einer Skaterbahn; Vorstellung des Vorentwurfs
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 15 beantragt die Vorstellung des Vorentwurfs zur Einrichtung einer öffentlichen Fitnessanlage und einer Skaterbahn durch den Magistrat. Dies soll in der letzten Sitzung vor den Sommerferien oder spätestens in der ersten Sitzung nach den Sommerferien geschehen. Ziel ist es, die Anlage bis Frühjahr 2022 fertigzustellen.
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Heinrich-Becker-Straße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 03.08.2026.
- Anfrage zur Anbringung eines behördlichen Messgeräts an der Heinrich-Becker-Straße 20 gegenüber dem Schwimmbad und dem Sportplatz03.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Gefahrlose Nutzung der Rollschuhbahn an der Heinrich-Becker-Straße in Nieder-Eschbach09.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Gefahrlose Nutzung der Rollschuhbahn an der Heinrich-BeckerStraße in Nieder-Eschbach24.10.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Der Magistrat wird gebeten, den vom Fachamt erstellten Vorentwurf zur Einrichtung einer öffentlichen Fitnessanlage (Bezirkssportanlage) und Errichtung einer Skaterbahn noch in der letzten Sitzung vor den Sommerferien am 02.07.2021, hilfsweise spätestens in der ersten Sitzung nach den Sommerferien am 03.09.2021 dem Ortsbeirat vorzustellen. Es ist nun an der Zeit, diese Vorplanung dem Ortsbeirat vorzustellen. Ziel sollte sein, dass die komplette Anlage nach Freigabe der Mittel und Ausschreibung sowie Bau im Frühjahr 2022 fertiggestellt ist und der Allgemeinheit zur Nutzung zur Verfügung gestellt wird.
Begründung
Der Ortsbeirat begrüßt die Stellungnahme vom 12.04.2021, ST 836, sehr, in der es heißt, dass die ämterübergreifende Abstimmung abgeschlossen sei. Jetzt ist es an der Zeit, dass die konkrete Planung dem Ortsbeirat zeitnah vorgestellt wird. Der Stellungnahme ist zu entnehmen, dass das Vorhaben auf der Bezirkssportanlage im Bereich der derzeitigen Rollschuhbahn weiterverfolgt werden soll. Hier würden eine Skateranlage und eine Fitnessanlage nebeneinander Platz finden. Der öffentliche Zugang sei über die Heinrich-Becker-Straße gewährleistet. Mit den konkreten Planungen könne ab April 2021 begonnen werden. Sobald ein Vorentwurf und eine Kostenschätzung vorlägen, werde das Fachamt den Ortsbeirat darüber informieren und dabei auch einen Zeitplan zur Realisierung vorlegen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. April 2020STST 806Einrichtung einer Fitnessanlage in Nieder-Eschbach, Erinnerung zur Vorstellung der PlanungStellungnahme
- 18. Dezember 2020OFOF 315/15Einrichtung einer öffentlichen Fitnessanlage (Bezirkssportanlage); Erinnerung zur Abgabe eines Sachstandsberichts zur StandortfrageOrtsbeiratsantrag · CDU
- 15. Januar 2021OMOM 7045Einrichtung einer öffentlichen Fitnessanlage (Bezirkssportanlage); Erinnerung zur Abgabe eines Sachstandsberichts zur StandortfrageDirektanregung
- 12. April 2021STST 836Einrichtung einer öffentlichen Fitnessanlage (Bezirkssportanlage); Erinnerung zur Abgabe eines Sachstandsberichts zur StandortfrageStellungnahme
- 16. Mai 2021OFOF 22/15Einrichtung einer öffentlichen Fitnessanlage (Bezirkssportanlage) und Errichtung einer Skaterbahn; Vorstellung des VorentwurfsOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. Juni 2021Sie sind hierOMOM 288Einrichtung einer öffentlichen Fitnessanlage (Bezirkssportanlage) und Errichtung einer Skaterbahn; Vorstellung des VorentwurfsDirektanregung
- 17. September 2021Antwort des Magistrats · nach 74 WochenSTST 1637Einrichtung einer öffentlichen Fitnessanlage (Bezirkssportanlage) und Errichtung einer Skaterbahn; Vorstellung des VorentwurfsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats