Einrichtung einer öffentlichen Fitnessanlage (Bezirkssportanlage) und Errichtung einer Skaterbahn; Vorstellung des Vorentwurfs
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Einrichtung einer öffentlichen Fitnessanlage und einer Skaterbahn. Dies soll in der letzten Sitzung vor den Sommerferien vorgestellt werden, um die Planung voranzutreiben und die Anlage bis Frühjahr 2022 fertigzustellen.
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Heinrich-Becker-Straße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 03.08.2026.
- Anfrage zur Anbringung eines behördlichen Messgeräts an der Heinrich-Becker-Straße 20 gegenüber dem Schwimmbad und dem Sportplatz03.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Gefahrlose Nutzung der Rollschuhbahn an der Heinrich-Becker-Straße in Nieder-Eschbach09.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Gefahrlose Nutzung der Rollschuhbahn an der Heinrich-BeckerStraße in Nieder-Eschbach24.10.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Heinrich-Becker-Straße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der vom Fachamt erstellte Vorentwurf zur Einrichtung einer öffentlichen Fitnessanlage (Bezirkssportanlage) und Errichtung einer Skaterbahn soll möglichst noch in der letzten Sitzung vor den Sommerferien am 02.07.2021, hilfsweise spätestens in der ersten Sitzung nach den Sommerferien am 03.09.2021 dem Ortsbeirat vorgestellt werden.
Begründung
Der Ortsbeirat begrüßt die in der Stellungnahme ST 836 vom 12.04.2021 des Magistrats sehr, in der es heißt, dass die ämterübergreifende Abstimmung abgeschlossen sei. Jetzt ist es an der Zeit, dass die konkrete Planung dem Ortsbeirat zeitnah vorgestellt wird. Der Stellungnahme ist zu entnehmen, dass das Vorhaben auf der Bezirkssportanlage im Bereich der derzeitigen Rollschuhbahn weiterverfolgt werden soll. Hier würden eine Skateanlage und eine Fitnessanlage nebeneinander Platz finden. Der öffentliche Zugang sei über die Heinrich-Becker-Straße gewährleistet. Mit den konkreten Planungen könne ab April 2021 begonnen werden. Sobald ein Vorentwurf und eine Kostenschätzung vorliegen, werde das Fachamt den OBR darüber informieren und dabei auch einen Zeitplan zur Realisierung vorlegen. Es ist nun an der Zeit, diese Vorplanung dem Ortsbeirat vorzustellen. Ziel sollte sein, dass die komplette Anlage nach Freigabe der Mittel und Ausschreibung sowie Bau im Frühjahr 2022 fertiggestellt ist und der Allgemeinheit zur Nutzung zur Verfügung gestellt wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. April 2020STST 806Einrichtung einer Fitnessanlage in Nieder-Eschbach, Erinnerung zur Vorstellung der PlanungStellungnahme
- 18. Dezember 2020OFOF 315/15Einrichtung einer öffentlichen Fitnessanlage (Bezirkssportanlage); Erinnerung zur Abgabe eines Sachstandsberichts zur StandortfrageOrtsbeiratsantrag · CDU
- 15. Januar 2021OMOM 7045Einrichtung einer öffentlichen Fitnessanlage (Bezirkssportanlage); Erinnerung zur Abgabe eines Sachstandsberichts zur StandortfrageDirektanregung
- 12. April 2021STST 836Einrichtung einer öffentlichen Fitnessanlage (Bezirkssportanlage); Erinnerung zur Abgabe eines Sachstandsberichts zur StandortfrageStellungnahme
- 16. Mai 2021Sie sind hierOFOF 22/15Einrichtung einer öffentlichen Fitnessanlage (Bezirkssportanlage) und Errichtung einer Skaterbahn; Vorstellung des VorentwurfsOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. Juni 2021OMOM 288Einrichtung einer öffentlichen Fitnessanlage (Bezirkssportanlage) und Errichtung einer Skaterbahn; Vorstellung des VorentwurfsDirektanregung
- 17. September 2021Antwort des Magistrats · nach 74 WochenSTST 1637Einrichtung einer öffentlichen Fitnessanlage (Bezirkssportanlage) und Errichtung einer Skaterbahn; Vorstellung des VorentwurfsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme