Beschmieren der Lärmschutzwände
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu prüfen, um das Beschmieren der Lärmschutzwände entlang der Main-Weser-Bahn-Strecke im Ortsbezirk 10 zu verhindern. Dies ist notwendig, da bereits im benachbarten Ortsbezirk 9 ähnliche Wände stark mit Graffiti beschmiert wurden, was das Erscheinungsbild negativ beeinflusst.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie er zusammen mit der Deutschen Bahn sicherstellen kann, dass die Lärmschutzwände entlang der Main-Weser-Bahn-Strecke im Ortsbezirk 10 nicht beschmiert werden und über die langen Strecken im Ortsbezirk ein Erscheinungsbild gesichert werden kann, das allgemein als akzeptabel gilt.
Begründung
Die ersten Lärmschutzwände an der Main-Weser-Bahn-Strecke sind bereits im Ortsbezirk 9 aufgestellt worden. Diese sind noch nicht einmal fertig und schon großflächig mit Graffitis beschmiert. Dies darf bei den im Ortsbezirk 10 aufgestellten Lärmschutzwänden nicht passieren, weil diese an sehr exponierten Stellen stehen werden und die Deutsche Bahn keinerlei Begrünung plant, die das Beschmieren verhindern könnte. Allein durch die Länge der Wände werden diese eine sehr attraktive Leinwand darstellen, die weiträumig potenzielle Sprayer anziehen wird. Das Beispiel der Lärmschutzwände an der Straßenbahnlinie 18 an der Autobahnabfahrt Friedberger Landstraße mahnt hier, rechtzeitig vorab einzuschreiten, weil ansonsten dauerhaft mit einem Beschmieren zu rechnen ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. September 2022OFOF 427/10Beschmieren der LärmschutzwändeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 11. Oktober 2022Sie sind hierOMOM 2889Beschmieren der LärmschutzwändeDirektanregung
- 27. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 370Beschmieren der LärmschutzwändeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats