Beschmieren der Lärmschutzwände
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit dem Thema der Beschmierung von Lärmschutzwänden. Es wird vorgeschlagen, die Wände mit einer speziellen Anti-Graffiti-Beschichtung auszustatten, um die Entfernung von Graffiti zu erleichtern. Das erwartete Ergebnis ist eine Reduzierung der Reinigungsaufwände, auch wenn Graffiti nicht vollständig verhindert werden können.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Deutsche Bahn stattet die Schallschutzwände mit einer Anti-Graffiti-Beschichtung aus. Diese verleiht dem Untergrund spezielle Eigenschaften, wodurch Graffiti und andere Verschmutzungen deutlich leichter zu entfernen sind. Grundsätzlich verhindern werden sich Graffiti allerdings nicht lassen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. September 2022OFOF 427/10Beschmieren der LärmschutzwändeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 11. Oktober 2022OMOM 2889Beschmieren der LärmschutzwändeDirektanregung
- 27. Januar 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 370Beschmieren der LärmschutzwändeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab