Höchster Niddawehr als Bauwerk erhalten!
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 13.01.2009, OM 2856 entstanden aus Vorlage: OF 1032/6 vom 16.12.2008
Betreff: Höchster Niddawehr als Bauwerk erhalten! Der Magistrat wird gebeten, das Höchster Niddawehr als Bauwerk mit beiden Türmen zu erhalten, ohne die Renaturierungsmaßnahmen an der Nidda zu beeinträchtigen. Auch sollte der Magistrat beim Landesamt für Denkmalpflege prüfen lassen, ob das Höchster Niddawehr unter Denkmalschutz zu stellen wäre.
Begründung: Der Ortsbeirat 6 begrüßt die geplanten Renaturierungsmaßnahmen an der Nidda, ist aber gleichwohl der Auffassung, dass das Höchster Wehr als Bauwerk erhalten werden sollte. Das im Zuge der Niddaregulierung in den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts erbaute Höchster Niddawehr hat für die Stadtteile Nied, Sossenheim und Höchst eine große Bedeutung gehabt, da durch diesen Bau die Hochwassergefahr wesentlich reduziert wurde. Vor kurzer Zeit bekam der Gesamtbau einen neuen Anstrich. Seitdem erstrahlt das Höchster Niddawehr in altem Glanz. Die zwei mit roten Dachziegeln gedeckten Türme rechts und links der Nidda kommen so noch mehr zur Geltung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Dezember 2008OFOF 1032/6Höchster Niddawehr als Bauwerk erhalten!Ortsbeiratsantrag · CDU
- 13. Januar 2009Sie sind hierOMOM 2856Höchster Niddawehr als Bauwerk erhalten!Direktanregung
- 22. April 2009Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 595Höchster Niddawehr als Bauwerk erhalten!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.