Höchster Niddawehr als Bauwerk erhalten!
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Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2009, ST 595
Betreff:
Höchster Niddawehr als Bauwerk erhalten!
Die technische Ertüchtigung und die Renaturierung der Nidda bedeutet grundsätzlich keine Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes des Wehres.
Das Objekt steht nicht unter Denkmalschutz, daher waren keine denkmalrechtlichen Belange zu beachten.
Die Anregung zur Prüfung des Denkmalwertes wird das Denkmalamt an das Landesamt für Denkmalpflege, Wiesbaden als zuständige Landesbehörde weiterleiten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Dezember 2008OFOF 1032/6Höchster Niddawehr als Bauwerk erhalten!Ortsbeiratsantrag · CDU
- 13. Januar 2009OMOM 2856Höchster Niddawehr als Bauwerk erhalten!Direktanregung
- 22. April 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 595Höchster Niddawehr als Bauwerk erhalten!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab