Aktionsplan Schule - Sachstand
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 08.03.2018, OM 2827 entstanden aus Vorlage: OF 264/8 vom 20.02.2018
Betreff: Aktionsplan Schule - Sachstand Vorgang: B 24/18 In den Hinweisen zum Bericht des Magistrats vom 09.02.2018, B 24, "Aktionsplan Schule - Sachstand" wird auf die Probleme bei der baulichen Erweiterung der Römerstadtschule hingewiesen. Dafür dankt der Ortsbeirat 8. Nach Auffassung des Ortsbeirats 8 fehlen in dem Bericht jedoch Aussagen zur Realisierung der notwendigen Baumaßnahmen an den Ernst-Reuter-Schulen I und II, an der Heinrich-Kromer-Schule und an der Robert-Schumann-Schule. Diese Baumaßnahmen sind in der Gesamtübersicht Schulbau des Stadtschulamts genannt. Dieses vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat 8 den Magistrat, den "Aktionsplan Schule - Sachstand" im Magistratsbericht B 24 um Hinweise zum Sachstand der Baumaßnahmen an den Ernst-Reuter-Schulen I und II, der Heinrich-Kromer-Schule und der Robert-Schumann-Schule, die in der Gesamtübersicht Schulbau genannt sind, zu ergänzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Februar 2018BB 24Aktionsplan Schule - SachstandMagistratsbericht
- 20. Februar 2018OFOF 264/8Aktionsplan Schule - SachstandOrtsbeiratsantrag · SPD
- 8. März 2018Sie sind hierOMOM 2827Aktionsplan Schule - SachstandDirektanregung
- 2. Juli 2018Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1176Aktionsplan Schule - SachstandStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats