Fußgängerweg in der Verlängerung der Grommetstraße
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Anregung an den Magistrat vom 22.02.2018, OM 2812 entstanden aus Vorlage: OF 415/9 vom 12.02.2018
Betreff: Fußgängerweg in der Verlängerung der Grommetstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. zu Beginn und am Ende des Verbindungswegs zwischen Grommetstraße und Dehnhardtstraße Drängelgitter anzubringen; 2. die Nutzung des Weges für Radfahrer zu erlauben und dies durch Verkehrszeichen anzuzeigen.
Begründung: Derzeit ist der Verbindungsweg zwischen Grommetstraße und Dehnhardtstraße nur für Fußgänger nutzbar. Dennoch wird er immer wieder auch von Radfahrern genutzt. Gegen diese Nutzung ist nichts einzuwenden. Allerdings ist es erforderlich, die Geschwindigkeit der Radfahrer abzubremsen, weshalb die Einrichtung von Drängelgittern in einem Abstand, der das Passieren mit Kinderwagen ermöglicht, angezeigt ist. Gleichzeitig würde damit verhindert, dass der Weg auch von Kraftfahrzeugen genutzt wird, was im Zuge der derzeitigen Umleitungen bereits beobachtet wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Februar 2018OFOF 415/9Fußgängerweg in der Verlängerung der GrommetstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 22. Februar 2018Sie sind hierOMOM 2812Fußgängerweg in der Verlängerung der GrommetstraßeDirektanregung
- 28. Mai 2018Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 978Fußgängerweg in der Verlängerung der GrommetstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats