Fußgängerweg in der Verlängerung der Grommetstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2018, ST 978
Betreff: Fußgängerweg in der Verlängerung der Grommetstraße Zu 1.: Gemäß Erlass des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung vom 15. Juli 2014 ist das Aufstellen von "Drängelgittern" nicht möglich. Die Installation von solchen Umlaufsperren behindern bei jeglicher Nutzung des Weges insbesondere mobilitätseingeschränkte Personen. Infolgedessen mit genügend großem Abstand installiert, ermöglichen sie wiederum das Durchfahren mit einer erhöhten Geschwindigkeit und machen diese unwirksam. Auch die maschinelle Reinigung des Weges wird erschwert. Der Anregung wird damit entsprochen, dass jeweils ein rot-weiß-rot gestreifter Stahlabweiser (Poller) am Beginn und Ende des Weges installiert wird.
Zu 2.: Der Anregung wird entsprochen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Februar 2018OFOF 415/9Fußgängerweg in der Verlängerung der GrommetstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 22. Februar 2018OMOM 2812Fußgängerweg in der Verlängerung der GrommetstraßeDirektanregung
- 28. Mai 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 978Fußgängerweg in der Verlängerung der GrommetstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab