Umrüstung von Gaslaternen
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Anregung an den Magistrat vom 30.10.2008, OM 2746
entstanden aus Vorlage: OF 774/9 vom 20.10.2008
Betreff:
Umrüstung von Gaslaternen
Vorgang:
B 494/08
Laut Magistratsbericht B 494/08 betreibt der Magistrat seit einiger Zeit die Umrüstung, beziehungsweise den Ersatz der im Stadtgebiet vorhandenen Gasleuchten. Der Magistrat entscheidet über Art der Ausführung (Umrüstung/Ersatz) anhand der Umgebung der betroffenen Leuchten. In Quartieren und Straßen, die eine hohe städtebauliche Integrität aufweisen und in denen die historischen Gaslaternen gestalterischer Bestandteil des Gesamteindruckes sind, erfolgt eine Umrüstung, in Quartieren mit städtebaulich heterogener Bebauung erfolgt ein Ersatz. Der Ortsbeirat begrüßt grundsätzlich diese umwelt- und finanzpolitisch sinnvolle Maßnahme.
Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat eine detaillierte Auflistung der im Ortsbezirk vorhandenen Gasleuchten nach Straßenzügen/Quartieren mit der jeweiligen Information zur Verfügung zu stellen, ob die Leuchten für Ersatz bzw. Umrüstung vorgesehen sind.
Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. August 2008BB 494Energiesparendes neues Innenleben für die historischen GaslaternenMagistratsbericht
- 20. Oktober 2008OFOF 774/9Umrüstung von GaslaternenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 30. Oktober 2008Sie sind hierOMOM 2746Umrüstung von GaslaternenDirektanregung
- 12. Januar 2009STST 140Umrüstung von GaslaternenStellungnahme
- 23. September 2009Antwort des Magistrats · nach 59 WochenSTST 1415Umrüstung von GaslaternenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats