Seniorenwohnanlage: Unzumutbare Zustände schnellstens beseitigen!
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Thema Umwelt und Energie verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2707 entstanden aus Vorlage: OF 178/13 vom 11.11.2013
Betreff: Seniorenwohnanlage: Unzumutbare Zustände schnellstens beseitigen! Der Magistrat wird gebeten, die unhaltbaren Zustände in der Seniorenwohnanlage Nieder-Erlenbach zu prüfen und sicherzustellen, dass Folgendes durch den Träger der Anlage, das Gemeinnützige Siedlungswerk (GSW), umgesetzt wird:
- Das undichte Dach ist so abzudichten, dass es nicht mehr in die Wohnungen regnet und Regenwasser nicht mehr im Flur des Hauses die Treppe herunterläuft.
- Es ist dafür zu sorgen, dass die Rettungskräfte des Noteinsatzdienstes auch nachts ins Haus kommen können und nicht vor verschlossener Tür stehen. Begründung: Es ist seit langer Zeit bekannt, dass das Dach der Seniorenwohnanlage undicht ist. Vor mehr als einem Jahr wurde die Wand im Bad eines Bewohners aufgeklopft, um festzustellen, wo das Regenwasser eindringt. Danach ist nichts mehr geschehen. Die Wand ist seither nicht wieder instand gesetzt worden und bei Regen läuft Wasser ins Bad. Inzwischen fließt das Regenwasser auch im Flur die Treppe hinunter. Eine Bewohnerin hat vor Kurzem nach einem Sturz über den Notruf Hilfe angefordert. Die Rettungskräfte waren schnell zur Stelle, kamen aber nicht in das Haus, weil die Haustür verschlossen war und sie keinen Schlüssel hatten. Diese unhaltbaren Zustände müssen schnellstens abgestellt werden! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. November 2013OFOF 178/13Seniorenwohnanlage: Unzumutbare Zustände schnellstens beseitigen!Ortsbeiratsantrag · SPD
- 26. November 2013Sie sind hierOMOM 2707Seniorenwohnanlage: Unzumutbare Zustände schnellstens beseitigen!Direktanregung
- 7. März 2014Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 356Seniorenwohnanlage: Unzumutbare Zustände schnellstens beseitigen!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats