Bestehende Kurzzeitparkplätze vor den Geschäften südlich des Dornbusches erhalten
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 9 schlägt vor, die bestehenden Kurzzeitparkplätze vor den Geschäften südlich des Dornbusches zu erhalten. Dies ist wichtig für den örtlichen Einzelhandel, um die Erreichbarkeit der Geschäfte zu gewährleisten.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Am 14.06.2022 fand ein gemeinsamer Ortstermin zu dem im Betreff genannten Thema statt, bei dem auch der Geschäftsring Dornbusch und die betroffenen Geschäftsleute geladen waren. Fragestellung war der Erhalt der für den örtlichen Einzelhandel lebensnotwendigen Kurzzeitparkplätze südlich der Dornbuschkreuzung vor den Hausnummern 242 absteigend.
Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Planung der Radverkehrsanlagen im Bereich der Eschersheimer Landstraße ab Höhe der Hausnummern 242 bis zum nördlichen Bahnsteigende der U-Bahn-Station neben der bestehenden Fahrbahn und den geplanten Radverkehrsanlagen auch möglichst viele Kurzzeitparkplätze zu erhalten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. September 2022OFOF 303/9Bestehende Kurzzeitparkplätze vor den Geschäften südlich des Dornbusches erhaltenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 15. September 2022Sie sind hierOMOM 2706Bestehende Kurzzeitparkplätze vor den Geschäften südlich des Dornbusches erhaltenDirektanregung
- 13. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 203Bestehende Kurzzeitparkplätze vor den Geschäften südlich des Dornbusches erhaltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats