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Verkehrssituation An den Drei Hohen

Vorlagentyp: OM
40 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Begründung

Das vollflächige Parken auf der Fahrbahn lässt häufig nur noch eine Restbreite von circa drei Metern übrig, dabei sind eine Breite von 3,55 Meter vorgeschrieben. Dadurch gibt es ständige Fahrzeugbegegnungen, die häufig nicht besonnen bewältigt werden, sondern ein hohes Aggressionspotenzial freisetzen, welches sich mittels Hupen, Beschimpfungen und Bedrohungen Luft macht. Aufgrund der unklaren Situation, ob es sich bei den diversen privaten und öffentlichen Stichstraßen, die zum Teil auch zu Anwohnerparkplätzen führen, um Einfahrten oder um Straßeneinmündungen handelt, wird weder gegenüber diesen Stichstraßen das Parkverbot eingehalten, noch der Schwenkbereich beachtet, der größere Fahrzeuge wie Krankenwagen, FES-Fahrzeuge und vor allem der Feuerwehr die Zufahrt ermöglicht. Nach § 12 StVO sind aber Einmündungen freizuhalten. Die Fahrer der FES müssen jeweils situativ entscheiden, ob sie alle Tonnen zu Fuß abholen und bringen müssen oder mit ihren Fahrzeugen ein- und ausfahren können. Ganz gleich, welche generelle Anweisung sie haben, einheitlich durchhalten lässt sie sich nicht. In der Folge entsteht jeweils ein allgemeines Durcheinander. Seit Monaten klagen Anwohner, weil ihre Tonnen mal geholt, aber nicht gebracht werden, falsch zugeordnet oder gar nicht geleert sind. Für Fußgänger sind die vielen parkenden Fahrzeuge ein großes Ärgernis. Auch wird immer wieder vor den Fußwegen geparkt, sodass sich zwischen parkenden Fahrzeugen hindurchgezwängt werden muss. Alle Menschen, die mit Kinderwagen, Rollatoren, Rollstühle etc. unterwegs sind, können nicht nur wegen der fehlenden Absenkungen, sondern auch wegen der Autos nur die Übergänge an den jeweiligen Kreuzungen zur Huswertstraße, Gundelandstraße oder Weilbrunnstraße benutzen. Bei der Einfahrt Gundelandstraße wird zudem noch beiderseits auf der Straße geparkt, was dort die Straße extrem verengt.

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2693 entstanden aus Vorlage: OF 470/10 vom 11.06.2013

Betreff: Verkehrssituation An den Drei Hohen Das vollflächige Parken auf der Fahrbahn lässt häufig nur noch eine Restbreite von circa drei Metern übrig, dabei sind eine Breite von 3,55 Meter vorgeschrieben. Dadurch gibt es ständige Fahrzeugbegegnungen, die häufig nicht besonnen bewältigt werden, sondern ein hohes Aggressionspotenzial freisetzen, welches sich mittels Hupen, Beschimpfungen und Bedrohungen Luft macht. Aufgrund der unklaren Situation, ob es sich bei den diversen privaten und öffentlichen Stichstraßen, die zum Teil auch zu Anwohnerparkplätzen führen, um Einfahrten oder um Straßeneinmündungen handelt, wird weder gegenüber diesen Stichstraßen das Parkverbot eingehalten, noch der Schwenkbereich beachtet, der größere Fahrzeuge wie Krankenwagen, FES-Fahrzeuge und vor allem der Feuerwehr die Zufahrt ermöglicht. Nach § 12 StVO sind aber Einmündungen freizuhalten. Die Fahrer der FES müssen jeweils situativ entscheiden, ob sie alle Tonnen zu Fuß abholen und bringen müssen oder mit ihren Fahrzeugen ein- und ausfahren können. Ganz gleich, welche generelle Anweisung sie haben, einheitlich durchhalten lässt sie sich nicht. In der Folge entsteht jeweils ein allgemeines Durcheinander. Seit Monaten klagen Anwohner, weil ihre Tonnen mal geholt, aber nicht gebracht werden, falsch zugeordnet oder gar nicht geleert sind. Für Fußgänger sind die vielen parkenden Fahrzeuge ein großes Ärgernis. Auch wird immer wieder vor den Fußwegen geparkt, sodass sich zwischen parkenden Fahrzeugen hindurchgezwängt werden muss. Alle Menschen, die mit Kinderwagen, Rollatoren, Rollstühle etc. unterwegs sind, können nicht nur wegen der fehlenden Absenkungen, sondern auch wegen der Autos nur die Übergänge an den jeweiligen Kreuzungen zur Huswertstraße, Gundelandstraße oder Weilbrunnstraße benutzen. Bei der Einfahrt Gundelandstraße wird zudem noch beiderseits auf der Straße geparkt, was dort die Straße extrem verengt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Verkehrssituation An den drei Hohen erneut überprüft wird und Lösungen für die diversen Gefahrensituationen sowie die notwendige Verkehrsberuhigung gefunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. Juni 2013OFOF 470/10Verkehrssituation An den Drei HohenOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 26. November 2013Sie sind hier
    OMOM 2693Verkehrssituation An den Drei Hohen
    Direktanregung
  3. 21. März 2014Antwort des Magistrats · nach 40 WochenSTST 430Verkehrssituation An den drei HohenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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