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Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Längsparken in der Schwalbacher Straße

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 1
2 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die Parksituation in der Schwalbacher Straße zu ändern, um die Gehwegmindestbreiten dauerhaft sicherzustellen. Dies soll durch die Umstellung von Senkrecht-/Schrägparken auf Längsparken sowie die Aufstellung von Fahrradbügeln geschehen. Ziel ist es, die Sicherheit für Fußgänger, insbesondere für Schüler und mobilitätseingeschränkte Personen, zu erhöhen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Status nicht sicher bestimmbar

Diese Vorlage stammt aus der vorherigen Wahlperiode. Aus den vorhandenen Daten lässt sich nicht zuverlässig erkennen, ob der für § 21 maßgebliche Beschluss schon vorlag.Warum?

Schwalbacher Straße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahnmarkierungen und Beschilderung im Abschnitt der Schwalbacher Straße 68 bis 86 entlang der Paul-Hindemith-Schule beidseitig wie folgt anpassen zu lassen:

  1. Änderung der Parksituation für Pkw von Senkrecht-/Schrägparken auf Längsparken zur dauerhaften Sicherstellung der Gehwegmindestbreiten;
  2. Anpassung der Straßenmarkierungen und Beschilderung gemäß Punkt 1.;
  3. Aufstellen von je mindestens zehn Fahrradbügeln für 20 Fahrräder unmittelbar vor dem Kreuzungsbereich/Kreisverkehr Idsteiner Straße sowie vor dem Kreuzungsbereich Frankenallee/Kita für Anwohnende, Schülerinnen und Schüler sowie Kitabesuchende.

Begründung

Die ausgewiesenen Pkw-Parkplätze sind als Parkplätze zum Senkrecht-/Schrägparken markiert und beschildert. Da heutige Fahrzeuge meist länger sind als zum Zeitpunkt der Einrichtung, ragen diese sowohl in den Gehwegbereich als auch in den Fahrbahnbereich. Das führt zu Gefährdungen von Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg zur Paul-Hindemith-Schule und von Kindergartenkindern auf dem Weg zu ihrer Kita. Es schränkt jedoch auch den Gehwegbereich für mobilitätseingeschränkte Personen, Rollstuhlfahrende oder Eltern mit Kinderwagen stark ein. Die Einrichtung von Längsparken würde zudem die nutzbare Fahrbahn verbreitern und Radfahrenden mehr Schutz vor ausweichenden Pkw und Lkw bieten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. August 2022OFOF 553/1Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Längsparken in der Schwalbacher StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 6. September 2022Sie sind hier
    OMOM 2616Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Längsparken in der Schwalbacher Straße
    Direktanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 1
Sitzung 27 · 06.02.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 36 · 18.02.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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