Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Leuchte in Höhe der Arnswalder Straße
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2612 entstanden aus Vorlage: OF 204/16 vom 14.10.2013
Betreff: Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Leuchte in Höhe der Arnswalder Straße Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Leuchte in Höhe der Arnswalder Straße einen Fußgängerüberweg einzurichten.
Begründung: Der bebaute Teil der Leuchte ist eine schnurgerade Straße, die - gerade im Bereich zwischen Arnswalder Straße und ihrem Ende - auch recht schnell befahren wird, um die Grünphasen an der Vilbeler Landstraße auszunutzen. Aus den umliegenden großen Wohneinheiten gibt es andererseits häufiger den Bedarf, die Leuchte in diesem Bereich zu queren, um zum Beispiel die Bushaltestelle der Linie 42 in Richtung Bergen zu erreichen. Gerade ältere Mitbürger fühlen sich hier beim Queren der Leuchte nicht sicher und würden einen Fußgängerüberweg sehr begrüßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Oktober 2013OFOF 204/16Einrichtung eines Zebrastreifens auf der Leuchte in Höhe der Arnswalder StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 29. Oktober 2013Sie sind hierOMOM 2612Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Leuchte in Höhe der Arnswalder StraßeDirektanregung
- 20. Dezember 2013STST 1790Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Leuchte in Höhe der Arnswalder StraßeStellungnahme
- 16. Mai 2014STST 650Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Leuchte in Höhe der Arnswalder StraßeStellungnahme
- 12. September 2014Antwort des Magistrats · nach 48 WochenSTST 1170Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Leuchte in Höhe der Arnswalder StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats