Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Leuchte in Höhe der Arnswalder Straße
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Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 650
Betreff: Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Leuchte in Höhe der Arnswalder Straße Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist nicht abschließend Stellung nehmen zu können, da das Ergebnis der beauftragten Verkehrszählung noch nicht vorliegt. Nach Vorlage der Zählung wird abschließend Stellung genommen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Oktober 2013OFOF 204/16Einrichtung eines Zebrastreifens auf der Leuchte in Höhe der Arnswalder StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 29. Oktober 2013OMOM 2612Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Leuchte in Höhe der Arnswalder StraßeDirektanregung
- 20. Dezember 2013STST 1790Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Leuchte in Höhe der Arnswalder StraßeStellungnahme
- 16. Mai 2014Sie sind hierSTST 650Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Leuchte in Höhe der Arnswalder StraßeStellungnahme
- 12. September 2014Antwort des Magistrats · nach 48 WochenSTST 1170Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Leuchte in Höhe der Arnswalder StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab