Wiedereröffnung Bürgeramt Außenstelle Fechenheim
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 11 fordert die Stadtregierung auf, einen Termin für die Wiedereröffnung des Bürgeramtes in Fechenheim bekannt zu geben. Dies ist besonders wichtig für die ältere und mobil eingeschränkte Bevölkerung, die auf eine einfache Erreichbarkeit angewiesen ist.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 11 den Termin für eine Wiedereröffnung des Bürgeramtes Fechenheim, nachdem nun die Einschränkungen des Betriebs durch das Coronavirus nicht mehr gegeben sind, verbindlich mitzuteilen, damit die Bürger des Stadtteils über die Wiedereröffnung informiert werden können.
Begründung
Gerade für die ältere und mobil eingeschränkte Bevölkerung ist die unkomplizierte Erreichbarkeit des Bürgeramtes in hohem Maße wünschenswert und für diese Menschen eine große Erleichterung und Entlastung. Die derzeitige Situation, gekennzeichnet durch ein geschlossenes Bürgeramt, ist nicht mehr zu rechtfertigen. Eine Wiedereröffnung der Außenstelle Fechenheim ist nun dringend zeitnah möglich und geboten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. August 2022OFOF 319/11Wiedereröffnung Bürgeramt Außenstelle FechenheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. September 2022Sie sind hierOMOM 2549Wiedereröffnung Bürgeramt Außenstelle FechenheimDirektanregung
- 13. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 126Wiedereröffnung Bürgeramt Außenstelle FechenheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats