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Beidseitige Absenkung des Bürgersteiges zum Fußgängerüberweg, Ecke Schießhüttenstraße/Baumertstraße

Vorlagentyp: OM
9 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 18.08.2008, OM 2537 entstanden aus Vorlage: OF 244/11 vom 19.07.2008

Betreff: Beidseitige Absenkung des Bürgersteiges zum Fußgängerüberweg, Ecke Schießhüttenstraße/Baumertstraße Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig am Fußgängerüberweg Ecke Schießhüttenstraße/Baumertstraße beidseitig abzusenken.

Begründung: Behinderte und Bürger mit Gehilfen etc. müssen hier circa 20 Meter weiter auf der Baumertstraße laufen, ehe sie die nächste Bürgersteigabsenkung an einer Ausfahrt erreicht haben. An dieser unübersichtlichen Stelle haben sie Angst und befürchten, von Autos oder Fahrrädern angefahren zu werden. Hier ist dringend Abhilfe zu schaffen, bevor es wirklich zu Schäden kommt. Anlage 1 (ca. 42 KB) # Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. Juli 2008OFOF 244/11Beidseitige Absenkung des Bürgersteiges zum Fußgängerüberweg Ecke Schießhütten-/BaumerstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 18. August 2008Sie sind hier
    OMOM 2537Beidseitige Absenkung des Bürgersteiges zum Fußgängerüberweg, Ecke Schießhüttenstraße/Baumertstraße
    Direktanregung
  3. 17. September 2008Antwort des Magistrats · nach 9 WochenSTST 1388Beidseitige Absenkung des Bürgersteiges zum Fußgängerüberweg, Ecke Schießhüttenstraße / BaumertstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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