Beidseitige Absenkung des Bürgersteiges zum Fußgängerüberweg Ecke Schießhütten-/Baumerstraße
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Behinderte und Bürger mit Gehilfen etc. müssen hier ca. 20 Meter weiter auf der Baumertstraße laufen, ehe sie die nächste Bürgersteigabsenkung an einer Ausfahrt erreicht haben. An dieser unübersichtlichen Stelle haben sie Angst und befürchten von Autos oder Fahrrädern angefahren zu werden. Hier ist dringend Abhilfe zu schaffen, bevor es wirklich zu Schäden kommt. Anlage 1 (ca. 42 KB)
Inhalt
Antrag vom 19.07.2008, OF 244/11
Betreff:
Beidseitige Absenkung des Bürgersteiges zum Fußgängerüberweg Ecke Schießhütten-/Baumerstraße
Der Magistrat wird gebeten, das Straßenbauamt mit der beidseitigen Absenkung des Bürgersteiges am Fußgängerüberweg Ecke Schießhütten-/Baumertstraße zu beauftragen.
Begründung:
Behinderte und Bürger mit Gehilfen etc. müssen hier ca. 20 Meter weiter auf der Baumertstraße laufen, ehe sie die nächste Bürgersteigabsenkung an einer Ausfahrt erreicht haben. An dieser unübersichtlichen Stelle haben sie Angst und befürchten von Autos oder Fahrrädern angefahren zu werden. Hier ist dringend Abhilfe zu schaffen, bevor es wirklich zu Schäden kommt.
Anlage 1 (ca. 42 KB)Beratung im Ortsbeirat: 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Juli 2008Sie sind hierOFOF 244/11Beidseitige Absenkung des Bürgersteiges zum Fußgängerüberweg Ecke Schießhütten-/BaumerstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 18. August 2008OMOM 2537Beidseitige Absenkung des Bürgersteiges zum Fußgängerüberweg, Ecke Schießhüttenstraße/BaumertstraßeDirektanregung
- 17. September 2008Antwort des Magistrats · nach 9 WochenSTST 1388Beidseitige Absenkung des Bürgersteiges zum Fußgängerüberweg, Ecke Schießhüttenstraße / BaumertstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme