Fotovoltaik auch in Erhaltungssatzungsgebieten möglich machen: Einsatz für die Vereinheitlichung der Abschreibungsmöglichkeiten für Solaranlagen und Solarziegel
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeit zu prüfen, die Abschreibungszeiträume für Solaranlagen und Solarziegel zu vereinheitlichen. Dies soll dazu beitragen, die Nutzung von Solarenergie in Erhaltungssatzungsgebieten zu fördern und die Effizienz der Solarnutzung zu erhöhen.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAnregung
Der Ausbau erneuerbarer Energiequellen soll nach Planung der EU-Kommission kurzfristig nochmals deutlich steigen. Ein Kernziel ist der Ausbau der Solarenergiegewinnung auf Hausdächern. Im Nordend ergeben sich bei den herkömmlichen geständerten Solaranlagen Probleme mit der Erhaltungssatzung, die Aufbauten auf den Dächern der Gebäude verbietet. Eine Alternative wären hier Solarziegel. Unter optischen Gesichtspunkten sind Solarziegel deutlich gegenüber einer geständerten Fotovoltaikanlage vorzuziehen. Ein weiterer Vorteil ist, dass genormte Ständeranlagen nur einen bestimmten Prozentsatz einer Dachfläche abdecken, Solarziegel dagegen 100 Prozent der Dachfläche bedecken und dadurch eine höhere Effizienz erreichen. Allerdings sind Solarziegel Bestandteil des Hauses und haben in der Regel eine Abschreibung von zwei Prozent per annum (50 Jahre), geständerte Solaranlagen auf Hausdächern dagegen haben eine Absetzung für Abnutzung von fünf Prozent per annum (20 Jahre). Die Absetzung für Abnutzung von Wirtschaftsgebäuden beträgt drei Prozent per annum (33,3 Jahre). Hauseigentümer wählen tendenziell die höhere und damit schnellere Abschreibung und nehmen nur deshalb die optische Beeinträchtigung einer geständerten Solaranlage gegenüber Solarziegeln in Kauf.
Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit er sich über den Deutschen Städtetag dafür einsetzen kann, dass eine Vereinheitlichung der Abschreibungszeiträume für geständerte Solaranlagen bzw. Solarziegel umgesetzt wird.
Begründung
Erhaltungssatzungsgebieten möglich machen: Einsatz für die Vereinheitlichung der Abschreibungsmöglichkeiten für Solaranlagen und Solarziegel Der Ausbau erneuerbarer Energiequellen soll nach Planung der EU-Kommission kurzfristig nochmals deutlich steigen. Ein Kernziel ist der Ausbau der Solarenergiegewinnung auf Hausdächern. Im Nordend ergeben sich bei den herkömmlichen geständerten Solaranlagen Probleme mit der Erhaltungssatzung, die Aufbauten auf den Dächern der Gebäude verbietet. Eine Alternative wären hier Solarziegel. Unter optischen Gesichtspunkten sind Solarziegel deutlich gegenüber einer geständerten Fotovoltaikanlage vorzuziehen. Ein weiterer Vorteil ist, dass genormte Ständeranlagen nur einen bestimmten Prozentsatz einer Dachfläche abdecken, Solarziegel dagegen 100 Prozent der Dachfläche bedecken und dadurch eine höhere Effizienz erreichen. Allerdings sind Solarziegel Bestandteil des Hauses und haben in der Regel eine Abschreibung von zwei Prozent per annum (50 Jahre), geständerte Solaranlagen auf Hausdächern dagegen haben eine Absetzung für Abnutzung von fünf Prozent per annum (20 Jahre). Die Absetzung für Abnutzung von Wirtschaftsgebäuden beträgt drei Prozent per annum (33,3 Jahre). Hauseigentümer wählen tendenziell die höhere und damit schnellere Abschreibung und nehmen nur deshalb die optische Beeinträchtigung einer geständerten Solaranlage gegenüber Solar ziegeln in Kauf.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Mai 2022OFOF 288/3Fotovoltaik auch in Erhaltungssatzungsgebieten möglich machen: Einsatz für die Vereinheitlichung der Abschreibungsmöglichkeiten für Solaranlagen und SolarziegelOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. Juli 2022Sie sind hierOMOM 2528Fotovoltaik auch in Erhaltungssatzungsgebieten möglich machen: Einsatz für die Vereinheitlichung der Abschreibungsmöglichkeiten für Solaranlagen und SolarziegelDirektanregung
- 24. Oktober 2022Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 2464Fotovoltaik auch in Erhaltungssatzungsgebieten möglich machen: Einsatz für die Vereinheitlichung der Abschreibungsmöglichkeiten für Solaranlagen und SolarziegelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats