Fotovoltaik auch in Erhaltungssatzungsgebieten möglich machen: Einsatz für die Vereinheitlichung der Abschreibungsmöglichkeiten für Solaranlagen und Solarziegel
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, die Nutzung von Solarenergie in Erhaltungssatzungsgebieten zu ermöglichen, indem die Abschreibungsmöglichkeiten für Solaranlagen und Solarziegel vereinheitlicht werden. Dies soll die Akzeptanz von Solarenergie erhöhen und die Effizienz der Nutzung von Dachflächen verbessern.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAntrag
Der Ausbau erneuerbarer Energiequellen soll nach Planung der EU-Kommission kurzfristig nochmals deutlich steigen. Ein Kernziel ist der Ausbau der Solarenergiegewinnung auf Hausdächern. Im Nordend ergeben sich bei den herkömmlichen geständerten Solaranlagen Probleme mit der Erhaltungssatzung, die Aufbauten auf den Dächern des Gebäudes verbietet. Eine Alternative wären hier Solarziegel. Unter optischen Gesichtspunkten sind Solarziegel deutlich gegenüber einer geständerten Photovoltaikanlage vorzuziehen. Weiterer Vorteil ist, dass genormte Ständeranlagen nur einen bestimmten Prozentsatz einer Dachfläche abdecken Solarziegel dagegen 100% der Dachfläche bedecken und dadurch eine höhere Effizienz erreichen.
Allerdings sind Solarziegel Bestandteil des Hauses und haben i.d.R. eine Abschreibung von 2% p.a. (50J.), geständerte Photovoltaikanlagen auf Hausdächern dagegen haben eine AfA von 5% p.a. (20J.). Die AfA von Wirtschaftsgebäuden beträgt 3% p.a. (33,3 Jahre). Hauseigentümer wählen tendenziell die höhere und damit schnellere Abschreibung und nehmen nur deshalb die optische Beeinträchtigung einer geständerten Solaranlage gegenüber Solardachziegeln in Kauf.
Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit er sich über den Deutschen Städtetag dafür einsetzen kann, dass eine Vereinheitlichung der Abschreibungszeiträume für geständerte Solaranlagen bzw. Solarziegel umgesetzt wird.
Begründung
Erhaltungssatzungsgebieten möglich machen: Einsatz für die Vereinheitlichung der Abschreibungsmöglichkeiten für Solaranlagen und Solarziegel Der Ausbau erneuerbarer Energiequellen soll nach Planung der EU-Kommission kurzfristig nochmals deutlich steigen. Ein Kernziel ist der Ausbau der Solarenergiegewinnung auf Hausdächern. Im Nordend ergeben sich bei den herkömmlichen geständerten Solaranlagen Probleme mit der Erhaltungssatzung, die Aufbauten auf den Dächern des Gebäudes verbietet. Eine Alternative wären hier Solarziegel. Unter optischen Gesichtspunkten sind Solarziegel deutlich gegenüber einer geständerten Photovoltaikanlage vorzuziehen. Weiterer Vorteil ist, dass genormte Ständeranlagen nur einen bestimmten Prozentsatz einer Dachfläche abdecken Solarziegel dagegen 100% der Dachfläche bedecken und dadurch eine höhere Effizienz erreichen. Allerdings sind Solarziegel Bestandteil des Hauses und haben i.d.R. eine Abschreibung von 2% p.a. (50J.), geständerte Photovoltaikanlagen auf Hausdächern dagegen haben eine AfA von 5% p.a. (20J.). Die AfA von Wirtschaftsgebäuden beträgt 3% p.a. (33,3 Jahre). Hauseigentümer wählen tendenziell die höhere und damit schnellere Abschreibung und nehmen nur deshalb die optische Beeinträchtigung einer geständerten Solaranlage gegenüber Solardachziegeln in Kauf. Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit er sich über den Deutschen Städtetag dafür einsetzen kann, dass eine Vereinheitlichung der Abschreibungszeiträume für geständerte Solaranlagen bzw. Solarziegel umgesetzt wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Mai 2022Sie sind hierOFOF 288/3Fotovoltaik auch in Erhaltungssatzungsgebieten möglich machen: Einsatz für die Vereinheitlichung der Abschreibungsmöglichkeiten für Solaranlagen und SolarziegelOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. Juli 2022OMOM 2528Fotovoltaik auch in Erhaltungssatzungsgebieten möglich machen: Einsatz für die Vereinheitlichung der Abschreibungsmöglichkeiten für Solaranlagen und SolarziegelDirektanregung
- 24. Oktober 2022Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 2464Fotovoltaik auch in Erhaltungssatzungsgebieten möglich machen: Einsatz für die Vereinheitlichung der Abschreibungsmöglichkeiten für Solaranlagen und SolarziegelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme