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Besserer Sicht- und Blendschutz für Anwohner im Bereich der Abfahrt an der Anschlussstelle Frankfurt am Main-Höchst der A 66 aus Richtung Wiesbaden

Vorlagentyp: OM
29 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Begründung

der Abfahrt an der Anschlussstelle Frankfurt am Main-Höchst der A 66 aus Richtung Wiesbaden An der Anschlussstelle Frankfurt am Main-Höchst der A 66 aus Richtung Wiesbaden führt die Abfahrt - nur durch einen Grünstreifen getrennt - direkt an der Sport- und Kulturhalle Unterliederbach und Wohnhäusern vorbei. Die Abfahrt ist dreispurig und sehr stark befahren. Die Lärmrichtwerte werden daher überschritten. Eigentlich sollten auf diesem Grünstreifen höhere "Gehölze" stehen, in erster Linie als Sicht- und Blendschutz vor dem Verkehr. Vor einigen Jahren wurde die Bepflanzung auf dem Grünstreifen zurückgeschnitten. Dabei wurde aber so viel abgeschnitten (praktisch nur noch der Stamm blieb stehen), dass es längere Zeit gedauert hat, bis die Hölzer wieder eine Höhe erreicht hatten, die wieder zu einer Sichtschutzwirkung geführt hat. Vor allem sind damals bei dem o. g. Zurückschneiden aber an zwei Stellen des Grünstreifens die Wurzeln ganz entfernt worden. Dort ist seither nichts mehr nachgewachsen und die Bepflanzung weist jetzt große Lücken auf mit den entsprechenden Beeinträchtigungen für die Anwohner. Der Grünstreifen an der A 66 in Höhe der Anschlussstelle Frankfurt am Main-Höchst ist nach § 1 Absatz 4 Nr. 3 Bundesfernstraßengesetz Teil der Autobahn und fällt in den Zuständigkeitsbereich von Hessen Mobil. Damit besteht für Hessen Mobil auch eine Pflicht zur Be- bzw. Nachpflanzung (zur Gewährleistung des Sicht- und Blendschutzes).

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 28.06.2016, OM 245 entstanden aus Vorlage: OF 90/6 vom 01.06.2016

Betreff: Besserer Sicht- und Blendschutz für Anwohner im Bereich der Abfahrt an der Anschlussstelle Frankfurt am Main-Höchst der A 66 aus Richtung Wiesbaden An der Anschlussstelle Frankfurt am Main-Höchst der A 66 aus Richtung Wiesbaden führt die Abfahrt - nur durch einen Grünstreifen getrennt - direkt an der Sport- und Kulturhalle Unterliederbach und Wohnhäusern vorbei. Die Abfahrt ist dreispurig und sehr stark befahren. Die Lärmrichtwerte werden daher überschritten. Eigentlich sollten auf diesem Grünstreifen höhere "Gehölze" stehen, in erster Linie als Sicht- und Blendschutz vor dem Verkehr. Vor einigen Jahren wurde die Bepflanzung auf dem Grünstreifen zurückgeschnitten. Dabei wurde aber so viel abgeschnitten (praktisch nur noch der Stamm blieb stehen), dass es längere Zeit gedauert hat, bis die Hölzer wieder eine Höhe erreicht hatten, die wieder zu einer Sichtschutzwirkung geführt hat. Vor allem sind damals bei dem o. g. Zurückschneiden aber an zwei Stellen des Grünstreifens die Wurzeln ganz entfernt worden. Dort ist seither nichts mehr nachgewachsen und die Bepflanzung weist jetzt große Lücken auf mit den entsprechenden Beeinträchtigungen für die Anwohner. Der Grünstreifen an der A 66 in Höhe der Anschlussstelle Frankfurt am Main-Höchst ist nach § 1 Absatz 4 Nr. 3 Bundesfernstraßengesetz Teil der Autobahn und fällt in den Zuständigkeitsbereich von Hessen Mobil. Damit besteht für Hessen Mobil auch eine Pflicht zur Be- bzw. Nachpflanzung (zur Gewährleistung des Sicht- und Blendschutzes). Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, sich mit Hessen Mobil in Verbindung zu setzen, damit im Bereich des o. g. Grünstreifens die durch das Zurückschneiden und Entfernen der Wurzeln entstandenen Lücken in der Bepflanzung durch Nachpflanzungen geschlossen werden. Beim Zurückschneiden soll künftig darauf geachtet werden, dass dabei keine Wurzeln mehr entfernt werden und nur so viel abgeschnitten wird, dass die Sicht- und Blendschutzwirkung durch die Gehölze erhalten bleibt. Des Weiteren wird um Mitteilung gebeten, wann die Nachpflanzungen ausgeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. Juni 2016OFOF 90/6Besserer Sicht- und Blendschutz für Anwohner im Bereich der Abfahrt an der Anschlussstelle Frankfurt am Main-Höchst der A 66 aus Richtung WiesbadenOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 28. Juni 2016Sie sind hier
    OMOM 245Besserer Sicht- und Blendschutz für Anwohner im Bereich der Abfahrt an der Anschlussstelle Frankfurt am Main-Höchst der A 66 aus Richtung Wiesbaden
    Direktanregung
  3. 9. September 2016STST 1209Besserer Sicht- und Blendschutz für Anwohner im Bereich der Abfahrt an der Anschlussstelle Frankfurt am Main-Höchst der A 66 aus Richtung WiesbadenStellungnahme
  4. 19. Dezember 2016Antwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 1813Besserer Sicht- und Blendschutz für Anwohner im Bereich der Abfahrt an der Anschlussstelle Frankfurt am Main-Höchst der A 66 aus Richtung WiesbadenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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