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Besserer Sicht- und Blendschutz für Anwohner im Bereich der Abfahrt an der Anschlussstelle Frankfurt am Main-Höchst der A 66 aus Richtung Wiesbaden

Vorlagentyp: OFSPD
29 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Begründung

Anwohner im Bereich der Abfahrt an der Anschlussstelle Frankfurt am Main-Höchst der A 66 aus Richtung Wiesbaden Die Abfahrt an der Anschlussstelle F-Höchst der A 66 aus Richtung Wiesbaden führt, nur durch einen Grünstreifen getrennt, direkt an der Sport- und Kulturhalle Unterliederbach und Wohnhäusern vorbei. Die Abfahrt ist 3-spurig, sehr stark befahren und die Lärm-Richtwerte werden daher hier überschritten. Eigentlich sollen auf diesem Grünstreifen höhere "Gehölze" stehen, in

  1. Linie als Sicht- und Blendschutz vor dem Verkehr. Vor einigen Jahren wurde die Bepflanzung auf dem Grünstreifen zurückgeschnitten. Dabei wurde aber so viel abgeschnitten (praktisch nur noch der Stock blieb stehen), so dass es längere Zeit gedauert hat, bis die Hölzer wieder eine Höhe erreicht hatten, die wieder zu einer Sichtschutzwirkung geführt hat. Vor allem sind bei dem o.g. Zurückschneiden aber an 2 Stellen des Grünstreifens damals die Wurzeln ganz entfernt worden. Dort ist seither nichts mehr nachgewachsen und die Bepflanzung weist jetzt große Lücken auf mit den entsprechenden Beeinträchtigungen für die Anwohner. Der Grünstreifen an der A 66 Anschlussstelle F-Höchst ist nach § 1 Abs. 4 Nr. 3 Bundesfernstraßengesetz Teil der Autobahn und fällt in den Zuständigkeitsbereich von Hessen Mobil und damit besteht für Hessen Mobil auch eine Pflicht zur Be- bzw. auch zur Nachpflanzung (um den Sicht- und Blendschutz zu gewährleisten).

Inhalt

Antrag vom 01.06.2016, OF 90/6

Betreff: Besserer Sicht- und Blendschutz für Anwohner im Bereich der Abfahrt an der Anschlussstelle Frankfurt am Main-Höchst der A 66 aus Richtung Wiesbaden Die Abfahrt an der Anschlussstelle F-Höchst der A 66 aus Richtung Wiesbaden führt, nur durch einen Grünstreifen getrennt, direkt an der Sport- und Kulturhalle Unterliederbach und Wohnhäusern vorbei. Die Abfahrt ist 3-spurig, sehr stark befahren und die Lärm-Richtwerte werden daher hier überschritten. Eigentlich sollen auf diesem Grünstreifen höhere "Gehölze" stehen, in

  1. Linie als Sicht- und Blendschutz vor dem Verkehr. Vor einigen Jahren wurde die Bepflanzung auf dem Grünstreifen zurückgeschnitten. Dabei wurde aber so viel abgeschnitten (praktisch nur noch der Stock blieb stehen), so dass es längere Zeit gedauert hat, bis die Hölzer wieder eine Höhe erreicht hatten, die wieder zu einer Sichtschutzwirkung geführt hat. Vor allem sind bei dem o.g. Zurückschneiden aber an 2 Stellen des Grünstreifens damals die Wurzeln ganz entfernt worden. Dort ist seither nichts mehr nachgewachsen und die Bepflanzung weist jetzt große Lücken auf mit den entsprechenden Beeinträchtigungen für die Anwohner. Der Grünstreifen an der A 66 Anschlussstelle F-Höchst ist nach § 1 Abs. 4 Nr. 3 Bundesfernstraßengesetz Teil der Autobahn und fällt in den Zuständigkeitsbereich von Hessen Mobil und damit besteht für Hessen Mobil auch eine Pflicht zur Be- bzw. auch zur Nachpflanzung (um den Sicht- und Blendschutz zu gewährleisten). Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird beauftragt sich mit Hessen Mobil in Verbindung zu setzen, damit im Bereich des o.g. Grünstreifens die durch das Zurückschneiden und Entfernen der Wurzeln entstandenen Lücken in der Bepflanzung durch Nachpflanzungen geschlossen werden. Beim Zurückschneiden soll künftig darauf geachtet werden, dass dabei keine Wurzeln mehr entfernt werden und dass nur so viel abgeschnitten wird, dass die Sicht- und Blendschutzwirkung durch die Gehölze erhalten bleibt. Desweiteren wird um Mitteilung gebeten, wann die Nachpflanzungen ausgeführt werden.Beratung im Ortsbeirat: 6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. Juni 2016Sie sind hier
    OFOF 90/6Besserer Sicht- und Blendschutz für Anwohner im Bereich der Abfahrt an der Anschlussstelle Frankfurt am Main-Höchst der A 66 aus Richtung Wiesbaden
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 28. Juni 2016OMOM 245Besserer Sicht- und Blendschutz für Anwohner im Bereich der Abfahrt an der Anschlussstelle Frankfurt am Main-Höchst der A 66 aus Richtung WiesbadenDirektanregung
  3. 9. September 2016STST 1209Besserer Sicht- und Blendschutz für Anwohner im Bereich der Abfahrt an der Anschlussstelle Frankfurt am Main-Höchst der A 66 aus Richtung WiesbadenStellungnahme
  4. 19. Dezember 2016Antwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 1813Besserer Sicht- und Blendschutz für Anwohner im Bereich der Abfahrt an der Anschlussstelle Frankfurt am Main-Höchst der A 66 aus Richtung WiesbadenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 6
Sitzung 3 · 28.06.2016
TO I, TOP 29
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 245 2016 Die Vorlage OF 90/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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