Einrichtung eines beidseitigen absoluten Halteverbots in der Straße An der Walkmühle vor dem Eingangsbereich der Michael-Grzimek-Schule
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An der Walkmühle — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 13.07.2026.
- Sicherung des Gehwegs in der Straße An der Walkmühle vor der Michael-GrzimekSchule durch Installation von Frankfurter Hütchen13.07.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Sicherung des Gehwegs in der Straße An der Walkmühle vor der Michael-Grzimek-Schule durch Installation von Frankfurter Hütchen08.05.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Einbahnstraßenversuch für sicheren Schulweg: Einrichtung einer Einbahnstraße in der Straße An der Walkmühle vor der Michael Grzimek Schule in Nieder Eschbach für sechs Monate29.07.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2445 entstanden aus Vorlage: OF 131/15 vom 02.11.2017
Betreff: Einrichtung eines beidseitigen absoluten Halteverbots in der Straße An der Walkmühle vor dem Eingangsbereich der Michael-Grzimek-Schule Der Magistrat wird gebeten, den Bereich des Zuganges zur Michael-Grzimek-Schule in der Straße An der Walkmühle mit einem für beide Seiten geltenden absoluten Halteverbot zu belegen. Die Länge des absoluten Halteverbots soll mindestens 50 Meter in diesem Abschnitt betragen. Nach Einrichtung des absoluten Halteverbots sollen verstärkte Kontrollen durch die Stadtpolizei erfolgen. (darunter ggf. mit besonderem Hinweis oder Piktogramm als verbotene Ausstiegsstelle von Personen aus Fahrzeugen, falls zulässig)
Begründung: In den vergangenen Monaten ist vermehrt zu beobachten, dass leider viele Pkw direkt vor dem Eingangsbereich halten und dessen Fahrzeugführerinnen/Fahrzeugführer dort ihre zur Grundschule gehenden Kinder, teilweise sogar ganz gefährlich auf der Straßenseite, aussteigen lassen. Da gerade morgens diese Straße sehr stark frequentiert ist, kam es des Öfteren auch schon zu Beinahe-Unfällen durch aussteigende oder die Straße querende Kinder sowie auch durch eine enge Umfahrung der haltenden "Pkw-Verkehrshindernisse" seitens anderer Fahrzeuge. Oft kommt es dadurch auch zu vermeidbaren Rückstaus von Fahrzeugen. Im Rahmen mehrerer Ortsbesichtigungen, an denen Vertreter des Ortsbeirates, der Schule sowie des Elternbeirates teilgenommen haben, kam man letztendlich zum Ergebnis, dass an dieser Stelle das vorhandene eingeschränkte Halteverbot nicht zum Einschreiten ausreicht. Rein verkehrsrechtlich kann, auch auf Empfehlung der Polizei, nur ein beidseitig angelegtes absolutes Halteverbot greifen, um entsprechende Verstöße zum Schutz der Kinder umgehend und direkt ahnden zu können. Die Strecke dieses absoluten Halteverbots kann in diesem Abschnitt auf 50 laufende Meter beschränkt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. November 2017OFOF 131/15Einrichtung eines beidseitigen absoluten Halteverbots in der Straße An der Walkmühle vor dem Eingangsbereich der Michael-Grzimek-SchuleOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. November 2017Sie sind hierOMOM 2445Einrichtung eines beidseitigen absoluten Halteverbots in der Straße An der Walkmühle vor dem Eingangsbereich der Michael-Grzimek-SchuleDirektanregung
- 5. Februar 2018Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 180Einrichtung eines beidseitigen absoluten Haltverbots in der Straße An der Walkmühle vor dem Eingangsbereich der Michael-Grzimek-SchuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats