Einrichtung eines beidseitigen absoluten Halteverbots in der Straße An der Walkmühle vor dem Eingangsbereich der Michael-Grzimek-Schule
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An der Walkmühle — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 13.07.2026.
- Sicherung des Gehwegs in der Straße An der Walkmühle vor der Michael-GrzimekSchule durch Installation von Frankfurter Hütchen13.07.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Sicherung des Gehwegs in der Straße An der Walkmühle vor der Michael-Grzimek-Schule durch Installation von Frankfurter Hütchen08.05.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Einbahnstraßenversuch für sicheren Schulweg: Einrichtung einer Einbahnstraße in der Straße An der Walkmühle vor der Michael Grzimek Schule in Nieder Eschbach für sechs Monate29.07.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu An der Walkmühle per E-MailBegründung
absoluten Halteverbots in der Straße An der Walkmühle vor dem Eingangsbereich der Michael-Grzimek-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der Straßenverkehrsbehörde anzuregen, das der Bereich des Zuganges zur Michael-Grzimek-Schule in der Straße "An der Walkmühle" mit einem für beide Seiten geltenden absoluten Halteverbot belegt wird. Die Länge des absoluten Halteverbots soll mindestens 50 m in diesem Abschnitt betragen. (darunter ggf. mit besonderen Hinweis oder Piktogramm als verbotene Ausstiegsstelle von Personen aus Fahrzeugen, falls zulässig) Begründung: In den vergangenen Monaten ist vermehrt zu beobachten, dass leider viele PKW direkt vor dem Eingangsbereich halten und dessen Fahrzeugführer/innen dort ihre zur Grundschule gehenden Kinder, teilweise sogar ganz gefährlich auf der Straßenseite, aussteigen lassen. Da gerade morgens diese Straße sehr stark frequentiert ist , kam es des Öfteren auch schon zu Beinahe-Unfällen durch aussteigende oder die Straße querender Kinder sowie auch durch eine enge Umfahrung der haltenden "PKW-Verkehrshindernisse" seitens anderer Fahrzeuge. Oft kommt es dadurch auch zu vermeidbaren Rückstaus von Fahrzeugen. Im Rahmen mehrerer Ortsbesichtigungen an der sowohl Vertreter des Ortsbeirates, aus der Schule, sowie vom Elternbeirat kam man letztendlich zum Ergebnis, dass hier ein vorhandenes eingeschränktes Halteverbot nicht zum Einschreiten ausreicht. Rein verkehrsrechtlich kann, auch auf Empfehlung der Polizei, nur ein beidseitig angelegtes absolutes Halteverbot greifen kann, um entsprechende Verstöße zum Schutz der Kinder umgehend und direkt ahnden zu können. Die Strecke dieses absoluten Halteverbots kann in diesem Abschnitt auf 50 lfdm beschränkt werden.
Inhalt
Antrag vom 02.11.2017, OF 131/15
Betreff: Einrichtung eines beidseitigen absoluten Halteverbots in der Straße An der Walkmühle vor dem Eingangsbereich der Michael-Grzimek-Schule
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der Straßenverkehrsbehörde anzuregen, das der Bereich des Zuganges zur Michael-Grzimek-Schule in der Straße "An der Walkmühle" mit einem für beide Seiten geltenden absoluten Halteverbot belegt wird. Die Länge des absoluten Halteverbots soll mindestens 50 m in diesem Abschnitt betragen. (darunter ggf. mit besonderen Hinweis oder Piktogramm als verbotene Ausstiegsstelle von Personen aus Fahrzeugen, falls zulässig)
Begründung: In den vergangenen Monaten ist vermehrt zu beobachten, dass leider viele PKW direkt vor dem Eingangsbereich halten und dessen Fahrzeugführer/innen dort ihre zur Grundschule gehenden Kinder, teilweise sogar ganz gefährlich auf der Straßenseite, aussteigen lassen. Da gerade morgens diese Straße sehr stark frequentiert ist , kam es des Öfteren auch schon zu Beinahe-Unfällen durch aussteigende oder die Straße querender Kinder sowie auch durch eine enge Umfahrung der haltenden "PKW-Verkehrshindernisse" seitens anderer Fahrzeuge. Oft kommt es dadurch auch zu vermeidbaren Rückstaus von Fahrzeugen. Im Rahmen mehrerer Ortsbesichtigungen an der sowohl Vertreter des Ortsbeirates, aus der Schule, sowie vom Elternbeirat kam man letztendlich zum Ergebnis, dass hier ein vorhandenes eingeschränktes Halteverbot nicht zum Einschreiten ausreicht. Rein verkehrsrechtlich kann, auch auf Empfehlung der Polizei, nur ein beidseitig angelegtes absolutes Halteverbot greifen kann, um entsprechende Verstöße zum Schutz der Kinder umgehend und direkt ahnden zu können. Die Strecke dieses absoluten Halteverbots kann in diesem Abschnitt auf 50 lfdm beschränkt werden.Beratung im Ortsbeirat: 15
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. November 2017Sie sind hierOFOF 131/15Einrichtung eines beidseitigen absoluten Halteverbots in der Straße An der Walkmühle vor dem Eingangsbereich der Michael-Grzimek-SchuleOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. November 2017OMOM 2445Einrichtung eines beidseitigen absoluten Halteverbots in der Straße An der Walkmühle vor dem Eingangsbereich der Michael-Grzimek-SchuleDirektanregung
- 5. Februar 2018Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 180Einrichtung eines beidseitigen absoluten Haltverbots in der Straße An der Walkmühle vor dem Eingangsbereich der Michael-Grzimek-SchuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme