Straßenecke Zum Linnegraben/Rehstraße
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 12.08.2008, OM 2445 entstanden aus Vorlage: OF 882/6 vom 18.07.2008
Betreff: Straßenecke Zum Linnegraben/Rehstraße Der Magistrat wird gebeten, die Straßenecke Zum Linnegraben/Rehstraße weiträumiger abzumarkieren und in Höhe des Transformatorenhäuschens an der Ecke Zum Linnegraben das Parken mittels Poller zu verhindern.
Begründung: Die Ecke Zum Linnegraben/Rehstraße ist für Autofahrer sehr unübersichtlich, weshalb sie beim Abbiegen zumeist einen größeren Bogen fahren müssen. Dies liegt vor allem an den Fahrzeugen, die häufig bis in die Kreuzung hinein abgestellt werden. Zum einen behindern die falsch abgestellten Autos die Autofahrer, zum anderen die Fußgänger, die sich zwischen das Transformatorenhäuschen und parkenden Fahrzeugen quetschen müssen. Die Arbeitsgruppe Verkehr des Quartiersmanagements Griesheim-Nord hat Vertreter des Ortsbeirates in einer Begehung des Quartiers am 05.06.2008 auf dieses Problem aufmerksam gemacht. Dabei entstand dieser Lösungsvorschlag. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Juli 2008OFOF 882/6Straßenecke Zum Linnegraben/RehstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD, GRÜNE
- 12. August 2008Sie sind hierOMOM 2445Straßenecke Zum Linnegraben/RehstraßeDirektanregung
- 9. Oktober 2008Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1416Straßenecke zum Linnegraben/RehstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats