Drogenhilfeeinrichtungen im Bahnhofsviertel auch nachts öffnen!
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Anregung an den Magistrat vom 27.08.2013, OM 2391 entstanden aus Vorlage: OF 310/1 vom 09.06.2013
Betreff: Drogenhilfeeinrichtungen im Bahnhofsviertel auch nachts öffnen! Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, eine der vier in der Nähe des Hauptbahnhofs gelegenen Drogenhilfe einrichtungen auch nachts geöffnet zu halten.
Begründung: Im Bahnhofsviertel gibt es seit Jahren regelmäßig Klagen über die Drogenszene im Viertel und die dadurch verursachten Belastungen für Anwohnerinnen und Anwohner sowie Geschäftsleute. Auch ein Offener Brief von Betroffenen an den Magistrat und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der sogenannten Montagsrunde vor knapp anderthalb Jahren hat keine substanzielle Verbesserung gebracht. Insbesondere klagen sowohl Anwohnerinnen und Anwohner als auch Geschäftsleute darüber, dass sie jeden Morgen blutige Spritzen und andere Drogenutensilien in Hauseingängen und vor ihren Ladentüren finden. Obwohl es in der Nähe des Hauptbahnhofs vier Drogenhilfeeinrichtungen, teilweise mit Druckräumen, gibt, ist nachts keine einzige dieser Einrichtungen durchgängig geöffnet. Es muss doch möglich sein, die Öffnungszeiten dieser Einrichtungen so miteinander abzustimmen, dass Drogenabhängige auch nachts die Möglichkeit haben, eine dieser Einrichtungen aufzusuchen, um sich dort aufzuhalten, Drogen zu konsumieren, Spritzen zu tauschen etc. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Juni 2013OFOF 310/1Drogenhilfseinrichtungen im Bahnhofsviertel auch nachts öffnen!Ortsbeiratsantrag · SPD
- 27. August 2013Sie sind hierOMOM 2391Drogenhilfeeinrichtungen im Bahnhofsviertel auch nachts öffnen!Direktanregung
- 2. Dezember 2013Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 1622Drogenhilfeeinrichtungen im Bahnhofsviertel auch nachts öffnen!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats