Radwegführung über die Landesstraße L 3008 am REWE Nieder-Erlenbach
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeit einer durchgängigen Ampelführung an der Landesstraße L 3008 zu prüfen, um die Sicherheit der Radfahrer, insbesondere von Schulkindern, zu erhöhen. Die aktuelle Situation mit Zebrastreifen birgt Gefahren durch die hohe Geschwindigkeit des Verkehrs.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, in Bezug auf die Radwegführung über die Landesstraße L 3008 zu prüfen, ob eine durchgängige Ampelführung anstelle der beiden Zebrastreifen über die Abbiegespuren möglich ist. Aufgrund der zulässigen Geschwindigkeit von 70 km/h auf der Landesstraße an dieser Kreuzung stellt die Warteposition vor der Radfahrerampel auf der begrenzten Verkehrsinsel eine deutliche Gefahrenstelle für wartende Radfahrer, insbesondere Schulkinder, dar (siehe beigefügten Planauszug).
Begründung
Die geplante Querung sieht auf den beiden Abbiegespuren der Kreuzung von Nieder-Eschbach und nach Nieder-Erlenbach lediglich Zebrastreifen für die Radfahrer vor. Da der Platz auf der Verkehrsinsel als Warteposition für die Ampel nur sehr begrenzten Platz bietet und insbesondere Schulkinder doch gerne in größerer Zahl den Schulweg per Fahrrad antreten, kann es hier zu einer gefährlichen Überfüllung der Warteinsel kommen. Aus diesem Grund muss die Variante einer durchgängigen Ampelführung geprüft werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Mai 2021OFOF 16/13Radwegführung über die Landesstraße L 3008 am REWE Nieder-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 8. Juni 2021Sie sind hierOMOM 234Radwegführung über die Landesstraße L 3008 am REWE Nieder-ErlenbachDirektanregung
- 17. September 2021Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1714Radwegführung über die Landesstraße L 3008 am REWE Nieder-ErlenbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats