Radwegführung über die Landesstraße L 3008 am REWE Nieder-Erlenbach
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die Radwegführung über die Landesstraße L 3008 zu prüfen, um eine durchgängige Ampelführung anstelle der Zebrastreifen zu ermöglichen. Dies soll die Sicherheit der Radfahrer, insbesondere von Schulkindern, erhöhen.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat der Stadt Frankfurt aufzufordern in Bezug auf die Radwegführung über die Landesstraße L 3008 zu prüfen, ob eine durchgängige Ampelführung anstelle der beiden Zebrastreifen über die Abbiegespuren möglich ist. Aufgrund der zulässigen Geschwindigkeit von 70 km/h auf der Landesstraße an dieser Kreuzung stellt die Warteposition vor der Radfahrerampel auf der begrenzten Verkehrsinsel eine deutliche Gefahrenstelle für wartende Radfahrer, insbesondere Schulkinder, dar (siehe beigefügten Planauszug).
Begründung
Die geplante Querung sieht auf den beiden Abbiegespuren der Kreuzung von Nieder-Eschbach und nach Nieder-Erlenbach lediglich Zebrastreifen für die Radfahrer vor. Da der Platz auf der Verkehrsinsel als Warteposition für die Ampel nur sehr begrenzten Platz bietet und insbesondere Schulkinder doch gerne in größerer Zahl den Schulweg per Rad antreten, kann es hier zu einer gefährlichen Überfüllung der Warteinsel kommen. Aus diesem Grund muss die Variante einer durchgängigen Ampelführung geprüft werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Mai 2021Sie sind hierOFOF 16/13Radwegführung über die Landesstraße L 3008 am REWE Nieder-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 8. Juni 2021OMOM 234Radwegführung über die Landesstraße L 3008 am REWE Nieder-ErlenbachDirektanregung
- 17. September 2021Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1714Radwegführung über die Landesstraße L 3008 am REWE Nieder-ErlenbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme