Errichtung eines Spiegels zur besseren Einsicht am Erlenbacher Stadtweg
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 09.08.2011, OM 233 entstanden aus Vorlage: OF 24/13 vom 26.07.2011
Betreff: Errichtung eines Spiegels zur besseren Einsicht am Erlenbacher Stadtweg Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass ein Spiegel zur besseren Einsicht der Verkehrslage am Erlenbacher Stadtweg gegenüber der Straße "Hohe Brück" installiert wird, um Verkehrsbehinderungen oder gar Unfälle aufgrund einer unübersichtlichen Einsicht zum Erlenbacher Stadtweg hin zu verhindern.
Begründung: Durch den neu geschaffenen Seitenstreifen und die hier parkenden Autos kurz nach der Ortseinfahrt am Erlenbacher Stadtweg ist die Einsicht von der Straße "Hohe Brück" kommend teilweise sehr schwer gegeben. Da in diesem Teil der Straße auch die Busse halten bzw. Pause machen, erschwert es die Einsicht in die Straße um ein Vielfaches. Ein Spiegel gegenüber der Ausfahrt aus der Straße "Hohe Brück" würde verhindern, dass Autofahrerinnen und Autofahrer zu weit in den Erlenbacher Stadtweg hineinfahren, um die Verkehrslage besser überblicken zu können. Ein zu weites Hineinfahren bedeutet Behinderungen des Verkehrs und im schlimmsten Falle käme es dadurch zu Unfällen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Juli 2011OFOF 24/13Errichtung eines Spiegels zur besseren Einsicht am Erlenbacher StadtwegOrtsbeiratsantrag · CDU
- 9. August 2011Sie sind hierOMOM 233Errichtung eines Spiegels zur besseren Einsicht am Erlenbacher StadtwegDirektanregung
- 28. Oktober 2011Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1138Errichtung eines Spiegels zur besseren Einsicht am Erlenbacher StadtwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats