Errichtung eines Spiegels zur besseren Einsicht am Erlenbacher Stadtweg
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Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2011, ST 1138
Betreff: Errichtung eines Spiegels zur besseren Einsicht am Erlenbacher Stadtweg Nach Überprüfung der dortigen Sichtbedingungen ist festzustellen, dass sich die gegebenen Sichtbehinderungen nicht von einer Vielzahl anderer Einmündungsbereiche im Stadtgebiet unterscheiden. Die Straßen "Hohe Brück" und "Erlenbacher Stadtweg" liegen im genannten Kreuzungsbereich innerhalb einer "Tempo-30-Zone". Dem Verkehrsteilnehmer, der aus der Straße "Hohe Brück" in den "Erlenbacher Stadtweg" einbiegen möchte ist es durchaus zumutbar, sich unter Beachtung der Vorfahrt gemäß § 8 (2) StVO in den Querverkehr einzureihen. Der Anregung wird daher nicht entsprochen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Juli 2011OFOF 24/13Errichtung eines Spiegels zur besseren Einsicht am Erlenbacher StadtwegOrtsbeiratsantrag · CDU
- 9. August 2011OMOM 233Errichtung eines Spiegels zur besseren Einsicht am Erlenbacher StadtwegDirektanregung
- 28. Oktober 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1138Errichtung eines Spiegels zur besseren Einsicht am Erlenbacher StadtwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab