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Schutzmöglichkeiten für die Zivilbevölkerung

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 5
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, die Schutzmöglichkeiten für die Zivilbevölkerung im Falle eines militärischen Angriffs zu prüfen. Dies ist vor dem Hintergrund der aktuellen Bedrohungslage in Europa von großer Bedeutung.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, welche Möglichkeiten für die Zivilbevölkerung im Ortsbezirk 5 (Niederrad, Oberrad, Sachsenhausen) bestehen, im Falle eines militärischen Angriffs (z. B. Luftangriffen) in geeigneten Räumen Schutz zu suchen, z. B. in öffentlichen Schutzräumen oder sogenannten Mehrzweckanlagen (Tiefgaragen, Tiefbahnhöfe etc.).

Der Magistrat wird dabei insbesondere darum gebeten, dem Ortsbeirat darzulegen, um welche Räumlichkeiten es sich genau handelt, wo sie lokalisiert sind und für wie viele schutzsuchende Personen diese jeweils Kapazität bieten.

Begründung

Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat in drastischer Weise gezeigt, dass auch in Deutschland mit militärischen Angriffen gerechnet werden muss. In Anbetracht der gestiegenen Bedrohungslage in Europa gewinnt auch die Frage nach dem Zivilschutz eine völlig neue Bedeutung. Es ist daher für den Ortsbeirat und die im Ortsbezirk 5 lebenden Menschen von Interesse, welche Schutzmöglichkeiten für die Zivilbevölkerung aktuell vorhanden sind.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. Mai 2022OFOF 470/5Schutzmöglichkeiten für die ZivilbevölkerungOrtsbeiratsantrag · BFF
  2. 3. Juni 2022Sie sind hier
    OMOM 2324Schutzmöglichkeiten für die Zivilbevölkerung
    Direktanregung
  3. 26. September 2022Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 2216Schutzmöglichkeiten für die ZivilbevölkerungStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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