Veröffentlichung der Karte versiegelter Flächen in der Grünen Lunge
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Karte der versiegelten und unversiegelten Flächen in der Grünen Lunge zu veröffentlichen. Dies soll Klarheit schaffen, da die Fraktionen nicht wissen, welche Karte gemeint ist und der Magistrat auf Anfragen nicht reagiert hat.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die Karte der versiegelten und unversiegelten Flächen in der Grünen Lunge zu veröffentlichen und an alle Fraktionen im Ortsbeirat 3 zu versenden.
Begründung
Die FAZ berichtete am 19. Mai 2022 davon, dass das Planungsdezernat den Fraktionen eine Karte an die Hand gegeben hätte als Arbeitsgrundlage für die Entscheidung, welche Flächen bebaut werden dürften. Hierin seien unversiegelte, vollständig versiegelte und teilweise versiegelte Flächen gekennzeichnet. Auf Nachfrage bei den Fraktionen wusste niemand, welche Karte gemeint sein könnte. Auf die Nachfrage beim Magistrat wurde nicht geantwortet. Um hier Klarheit zu schaffen, wird der Magistrat gebeten, die Karte, die hier gemeint ist, der Öffentlichkeit und den Fraktionen zur Verfügung zu stellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 1. Juni 2022OFOF 307/3Veröffentlichung der Karte versiegelter Flächen in der Grünen LungeOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 2. Juni 2022Sie sind hierOMOM 2284Veröffentlichung der Karte versiegelter Flächen in der Grünen LungeDirektanregung
- 10. Oktober 2022Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 2330Veröffentlichung der Karte versiegelter Flächen in der Grünen LungeStellungnahme
- 25. August 2025OFOF 908/3Neuer Entwurf Bebauungsplan Nr. 880Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 30. Oktober 2025OAOA 579Neuer Entwurf Bebauungsplan Nr. 880Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats