Maßnahmen zur Verhinderung von häuslicher Gewalt
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 16.05.2013, OM 2224 entstanden aus Vorlage: OF 721/6 vom 25.04.2013
Betreff: Maßnahmen zur Verhinderung von häuslicher Gewalt Der Magistrat wird gebeten, Beratungseinrichtungen für Familien, Frauen, Männer und Kinder so finanziell auszustatten, dass sie dem Beratungsbedarf in Höchst hinsichtlich der Thematik der häuslichen Gewalt entsprechen. In diesem Zusammenhang sind Stellen für die Opfer- und Täterarbeit (Beratung, Schutz und Gewaltprävention) zu schaffen, die neben Beratungsangeboten für Betroffene auch folgende Projekte im Ortsbezirk 6 unterstützen: - Organisation von Fach- und Informationstagen; - Netzwerke, die im Rahmen der beiden Ausstellungen "Rosenstraße 76" in Zeilsheim und Höchst entstanden sind, zu koordinieren, zu pflegen und auszuweiten bzw. für weitere Stadtteile im Ortsbezirk 6 anzupassen; - Öffentlichkeitsarbeit.
Begründung: Während der Veranstaltungstage zum Thema "Gewalt gegen Frauen" hat sich die Vielschichtigkeit des Themas gezeigt. Neben derzeit laufenden öffentlichen Informationskampagnen sind aber auch vorbeugende Maßnahmen auszubauen, die Opfer vor allem vor häuslicher Gewalt schützen, Familien stärken und Bedingungen schaffen, die häusliche und familiäre Gewalt verhindern. Derzeit werden z. B. Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, bis nach Sachsenhausen weitergeschickt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. April 2013OFOF 721/6Maßnahmen zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und KinderOrtsbeiratsantrag · SPD
- 16. Mai 2013Sie sind hierOMOM 2224Maßnahmen zur Verhinderung von häuslicher GewaltDirektanregung
- 6. September 2013Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1340Maßnahmen zur Verhinderung von häuslicher GewaltStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats