Maßnahmen zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und Kinder
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenBegründung
Gewalt gegen Frauen und Kinder Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Beratungseinrichtungen für Familien, Frauen und gewalttätige Männer so finanziell auszustatten, dass sie dem Beratungsbedarf entsprechen. Folgende Projekte sind im Ortsbeirat 6 zu unterstützen:
- Schaffen von wenigstens 2 halben Stellen, jeweils für Opfer- und Täterarbeit (Beratung, Schutz und Gewaltprävention), die neben Beratungsangeboten für Betroffene auch:
- Fach/ - und Informationstage organisieren
- die Netzwerke, die im Rahmen der beiden Ausstellungen "Rosenstraße 76" in Zeilsheim und Höchst entstanden sind, koordinieren, pflegen und ausweiten bzw. anpassen für weitere Stadtteile im OBR6
- Öffentlichkeitsarbeit betreiben Begründung: Während der Veranstaltungstage zum Thema "Gewalt gegen Frauen" hat sich die Vielschichtigkeit des Themas gezeigt. Neben derzeit laufenden öffentlichen Informationskampagnen sind aber auch vorbeugende Maßnahmen auszubauen, die Frauen und Kinder vor allem vor häuslicher Gewalt schützen, Familien stärken und Bedingungen schaffen, die häusliche und familiäre Gewalt verhindern. Derzeit werden Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, z.B. bis nach Sachsenhausen weitergeschickt.
Inhalt
Antrag vom 25.04.2013, OF 721/6
Betreff: Maßnahmen zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und Kinder
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Beratungseinrichtungen für Familien, Frauen und gewalttätige Männer so finanziell auszustatten, dass sie dem Beratungsbedarf entsprechen. Folgende Projekte sind im Ortsbeirat 6 zu unterstützen:
- Schaffen von wenigstens 2 halben Stellen, jeweils für Opfer- und Täterarbeit (Beratung, Schutz und Gewaltprävention), die neben Beratungsangeboten für Betroffene auch:
- Fach/ - und Informationstage organisieren
- die Netzwerke, die im Rahmen der beiden Ausstellungen "Rosenstraße 76" in Zeilsheim und Höchst entstanden sind, koordinieren, pflegen und ausweiten bzw. anpassen für weitere Stadtteile im OBR6
- Öffentlichkeitsarbeit betreiben
Begründung: Während der Veranstaltungstage zum Thema "Gewalt gegen Frauen" hat sich die Vielschichtigkeit des Themas gezeigt. Neben derzeit laufenden öffentlichen Informationskampagnen sind aber auch vorbeugende Maßnahmen auszubauen, die Frauen und Kinder vor allem vor häuslicher Gewalt schützen, Familien stärken und Bedingungen schaffen, die häusliche und familiäre Gewalt verhindern. Derzeit werden Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, z.B. bis nach Sachsenhausen weitergeschickt.Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. April 2013Sie sind hierOFOF 721/6Maßnahmen zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und KinderOrtsbeiratsantrag · SPD
- 16. Mai 2013OMOM 2224Maßnahmen zur Verhinderung von häuslicher GewaltDirektanregung
- 6. September 2013Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1340Maßnahmen zur Verhinderung von häuslicher GewaltStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme