Homburger Damm - Begehung mit Unterer Naturschutzbehörde
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, einen Termin für eine Begehung mit der Unteren Naturschutzbehörde bekannt zu geben, um die Genehmigung der Rodungen für den Durchbruch des Homburger Damms zu besprechen. Dies soll zur Transparenz und zur Vermeidung von Unmut bei den Bürgerinnen und Bürgern beitragen.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, wann zur Genehmigung der Rodungen, die zum Durchbruch des Homburger Damms durchgeführt werden sollen, eine Begehung mit der Unteren Naturschutzbehörde stattfinden wird. Der Magistrat wird gebeten, den Termin öffentlich bekannt zu machen, sodass neben Mitgliedern des Ortsbeirats auch die interessierte Öffentlichkeit an dem Termin teilnehmen kann.
Begründung
Die bisherige Kommunikation der Vorbereitungsmaßnahmen zum Durchbruch des Homburger Damms hat bereits für Unmut bei Bürgerinnen und Bürgern geführt. Dies sollte zukünftig durch ein möglichst transparentes weiteres Vorgehen vermieden werden. Dazu bietet es sich an, die Begehung mit der Unteren Naturschutzbehörde, die zur Genehmigung der für den Bau erforderlichen Rodungen voraussichtlich durchgeführt wird, öffentlich zu veranstalten, sodass Mitglieder des Ortsbeirates und interessierte Bürgerinnen und Bürger teilnehmen können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Mai 2022OFOF 450/1Homburger Damm - Begehung mit unterer NaturschutzbehördeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. Mai 2022Sie sind hierOMOM 2201Homburger Damm - Begehung mit Unterer NaturschutzbehördeDirektanregung
- 22. August 2022Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1874Homburger Damm - Begehung mit Unterer NaturschutzbehördeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats