Homburger Damm - Begehung mit unterer Naturschutzbehörde
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt eine öffentliche Begehung mit der unteren Naturschutzbehörde zur Genehmigung der Rodungen am Homburger Damm. Dies soll zur Verbesserung der Kommunikation und zur Vermeidung von Unmut bei den Bürger*innen beitragen.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, wann zur Genehmigung der Rodungen, die zum Durchbruch des Homburger Damms durchgeführt werden sollen, eine Begehung mit der unteren Naturschutzbehörde stattfinden wird. Der Magistrat wird gebeten, den Termin öffentlich bekanntzumachen, so dass neben Mitgliedern des Ortsbeirats auch die interessierte Öffentlichkeit an dem Termin teilnehmen kann.
Begründung
Die bisherige Kommunikation der Vorbereitungsmaßnahmen zum Durchbruch des Homburger Damms hat bereits für Unmut bei Bürger*innen geführt. Dies sollte zukünftig durch ein möglichst transparentes weiteres Vorgehen vermieden werden. Dazu bietet es sich an, die Begehung mit der unteren Naturschutzbehörde, die zur Genehmigung der für den Bau erforderlichen Rodungen voraussichtlich durchgeführt wird, öffentlich zu veranstalten, so dass Mitglieder des Ortsbeirates und interessierte Bürger*innen teilnehmen können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Mai 2022Sie sind hierOFOF 450/1Homburger Damm - Begehung mit unterer NaturschutzbehördeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. Mai 2022OMOM 2201Homburger Damm - Begehung mit Unterer NaturschutzbehördeDirektanregung
- 22. August 2022Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1874Homburger Damm - Begehung mit Unterer NaturschutzbehördeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die PARTEI