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Parkplatzmarkierung auf dem Bürgersteig Westerbachstraße/Ecke Breitlacherstraße

Vorlagentyp: OM
12 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Idee
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 14.05.2013, OM 2188 entstanden aus Vorlage: OF 288/7 vom 29.04.2013

Betreff: Parkplatzmarkierung auf dem Bürgersteig Westerbachstraße/Ecke Breitlacherstraße Der Magistrat wird gebeten, die Parkplätze auf dem Bürgersteig Westerbachstraße/Ecke Breitlacherstraße (Südseite) zu markieren.

Begründung: Die fehlende Markierung führt dazu, dass die Autofahrer zu weit auf dem Bürgersteig parken. Das führt dazu, dass der verbleibende Platz, z. B. für Kinderwagen, nicht mehr ausreicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. April 2013OFOF 288/7Parkplatzmarkierung auf dem Bürgersteig Westerbachstraße/Ecke Breitlacher StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 14. Mai 2013Sie sind hier
    OMOM 2188Parkplatzmarkierung auf dem Bürgersteig Westerbachstraße/Ecke Breitlacherstraße
    Direktanregung
  3. 22. Juli 2013Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1126Parkplatzmarkierung auf dem Bürgersteig Westerbachstraße/Ecke BreitlacherstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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