Rechts-vor-Links-Regelung auf dem Berkersheimer Weg östlich der Homburger Landstraße
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Berkersheimer Weg östlich der Homburger Landstraße Der Berkersheimer Weg östlich der Homburger Landstraße wird von vielen Schul- und Kindergartenkindern überquert. Aufgrund der insgesamt bisher sehr unbefriedigenden Verkehrssituation (insbesondere des schmalen Straßenquerschnitts) und der eng stehenden Bäume sowie des teils zum zu schnellen Fahren animierenden Straßenverlaufs, wurde am 10.06.2016 von der erneut einberufenen Schulwegkommission Folgendes protokolliert: "Bei dem Berkersheimer Weg handelt es sich um eine sehr gerade Tempo-30-Straße ohne Rechts-vor-Links-Regelung (aufgrund des öffentlichen Nahverkehrs). Dies verleitet zu schnellem Fahren. VGF bzw. traffiQ werden gebeten, ihre Busfahrer auf die Einhaltung der Verkehrsregeln (Halten vor dem Fußgängerüberweg, Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung) hinzuweisen." Wenngleich abweichend von den Teilnehmern der Begehung mit den Ämtervertretern einvernehmlich besprochen war und so zu Protokoll gegeben werden sollte, dass hier der Ortsbeirat 10 einen entsprechenden Antrag veranlassen soll, ist es bereits schon dadurch sehr erfreulich, dass die missliche Situation protokolliert und benannt wurde, obwohl der Hinweis auf den Antrag unterblieb.
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 28.06.2016, OM 217 entstanden aus Vorlage: OF 49/10 vom 13.06.2016
Betreff: Rechts-vor-Links-Regelung auf dem Berkersheimer Weg östlich der Homburger Landstraße Der Berkersheimer Weg östlich der Homburger Landstraße wird von vielen Schul- und Kindergartenkindern überquert. Aufgrund der insgesamt bisher sehr unbefriedigenden Verkehrssituation (insbesondere des schmalen Straßenquerschnitts) und der eng stehenden Bäume sowie des teils zum zu schnellen Fahren animierenden Straßenverlaufs, wurde am 10.06.2016 von der erneut einberufenen Schulwegkommission Folgendes protokolliert: "Bei dem Berkersheimer Weg handelt es sich um eine sehr gerade Tempo-30-Straße ohne Rechts-vor-Links-Regelung (aufgrund des öffentlichen Nahverkehrs). Dies verleitet zu schnellem Fahren. VGF bzw. traffiQ werden gebeten, ihre Busfahrer auf die Einhaltung der Verkehrsregeln (Halten vor dem Fußgängerüberweg, Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung) hinzuweisen." Wenngleich abweichend von den Teilnehmern der Begehung mit den Ämtervertretern einvernehmlich besprochen war und so zu Protokoll gegeben werden sollte, dass hier der Ortsbeirat 10 einen entsprechenden Antrag veranlassen soll, ist es bereits schon dadurch sehr erfreulich, dass die missliche Situation protokolliert und benannt wurde, obwohl der Hinweis auf den Antrag unterblieb. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass für den Tempo-30-Bereich des Berkersheimer Wegs östlich der Homburger Landstraße künftig eine entsprechende Rechts-vor-Links-Regelung eingerichtet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Juni 2016OFOF 49/10Rechts-vor-links-Regelung auf dem Berkersheimer Weg östlich der Homburger LandstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 28. Juni 2016Sie sind hierOMOM 217Rechts-vor-Links-Regelung auf dem Berkersheimer Weg östlich der Homburger LandstraßeDirektanregung
- 7. Oktober 2016Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1425Rechts-vor-Links-Regelung auf dem Berkersheimer Weg östlich der Homburger LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats