Rechts-vor-links-Regelung auf dem Berkersheimer Weg östlich der Homburger Landstraße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Berkersheimer Weg östlich der Homburger Landstraße Der Berkersheimer Weg östlich der Homburger Landstraße wird von vielen Schul- und Kindergartenkindern überquert. Aufgrund der insgesamt bisher sehr unbefriedigenden Verkehrssituation (insbesondere des schmalen Straßenquerschnitts) sowie der eng stehenden Bäume sowie des teils zum zu schnellen Fahren animierenden Straßenverlaufs wurde am 10.06.2016 von der erneut einberufenen Schulwegkommission wie folgt protokolliert: "Bei dem Berkersheimer Weg handelt es sich um eine sehr gerade, Tempo-30-Straße ohne rechts-vor-links-Regelung (aufgrund des öffentlichen Nahverkehrs). Dies verleitet zu schnellem Fahren. VGF bzw. traffiQ werden gebeten ihre Busfahrer auf die Einhaltung der Verkehrsregeln (Halten vor dem Fußgängerüberweg, Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung) hinzuweisen." Wenngleich abweichend von den Teilnehmern der Begehung mit den Ämtervertretern einvernehmlich besprochen war und so zu Protokoll geben werden sollte, dass hier der Ortsbeirat einen entsprechenden Antrag veranlassen soll, ist es bereits so sehr erfreulich, dass die missliche Situation hier so protokolliert und benannt wurde, obwohl der Hinweis auf den Antrag unterblieb.
Inhalt
Antrag vom 13.06.2016, OF 49/10
Betreff: Rechts-vor-links-Regelung auf dem Berkersheimer Weg östlich der Homburger Landstraße Der Berkersheimer Weg östlich der Homburger Landstraße wird von vielen Schul- und Kindergartenkindern überquert. Aufgrund der insgesamt bisher sehr unbefriedigenden Verkehrssituation (insbesondere des schmalen Straßenquerschnitts) sowie der eng stehenden Bäume sowie des teils zum zu schnellen Fahren animierenden Straßenverlaufs wurde am 10.06.2016 von der erneut einberufenen Schulwegkommission wie folgt protokolliert: "Bei dem Berkersheimer Weg handelt es sich um eine sehr gerade, Tempo-30-Straße ohne rechts-vor-links-Regelung (aufgrund des öffentlichen Nahverkehrs). Dies verleitet zu schnellem Fahren. VGF bzw. traffiQ werden gebeten ihre Busfahrer auf die Einhaltung der Verkehrsregeln (Halten vor dem Fußgängerüberweg, Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung) hinzuweisen." Wenngleich abweichend von den Teilnehmern der Begehung mit den Ämtervertretern einvernehmlich besprochen war und so zu Protokoll geben werden sollte, dass hier der Ortsbeirat einen entsprechenden Antrag veranlassen soll, ist es bereits so sehr erfreulich, dass die missliche Situation hier so protokolliert und benannt wurde, obwohl der Hinweis auf den Antrag unterblieb. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat 10 beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, für den Tempo-30-Bereich des Berkersheimer Wegs östlich der Homburger Landstraße künftig eine entsprechende Rechts-vor-links-Regelung zu veranlassen.Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Juni 2016Sie sind hierOFOF 49/10Rechts-vor-links-Regelung auf dem Berkersheimer Weg östlich der Homburger LandstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 28. Juni 2016OMOM 217Rechts-vor-Links-Regelung auf dem Berkersheimer Weg östlich der Homburger LandstraßeDirektanregung
- 7. Oktober 2016Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1425Rechts-vor-Links-Regelung auf dem Berkersheimer Weg östlich der Homburger LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme