Gelbes Warnblinklicht an einer Verkehrsampel anbringen hier: Kreuzung Jean-Monnet-Straße/Hügelstraße
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Anregung an den Magistrat vom 09.04.2013, OM 2101 entstanden aus Vorlage: OF 433/10 vom 20.03.2013
Betreff: Gelbes Warnblinklicht an einer Verkehrsampel anbringen hier: Kreuzung Jean-Monnet-Straße/Hügelstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Jean-Monnet-Straße/Hügelstraße ein gelbes Warnblinklicht an einer Verkehrsampel anzubringen. Es handelt sich dabei um die auf der Verkehrsinsel zwischen der von Eckenheim nach Norden führenden Abbiegespur und der stadtauswärts führenden Doppelspur der L3003 (Nordseite) stehende Fußgänger-/Radfahrerampel.
Begründung: Fußgänger und Radfahrer werden an der genannten Stelle von Lastwagen und Pkw, die um 180 Grad wenden und wieder zurückfahren (U-Turn), erheblich gefährdet. Damit ist die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern, die von Eckenheim kommend Grün haben, stark beeinträchtigt. Wahrscheinlich kann die Grünphase von den Verkehrsteilnehmern im Verlauf des Wendemanövers nicht ausreichend wahrgenommen werden. Diese Gefährdungssituationen sind stündlich mehrfach zu beobachten. In den allermeisten Fällen wird die Vorfahrt von Fußgängern und Radfahrern, aber auch von Autofahrern aus Eckenheim kommend, in der Grünphase ignoriert. Aus Gründen präventiver Verkehrssicherheit empfiehlt der Ortsbeirat 10 dringend ein Anbringen dieses zusätzlichen Warnsignals. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. März 2013OFOF 433/10Gelbes Warnblinklicht an einer Verkehrsampel anbringen hier: Kreuzung Jean-Monnet-Straße/HügelstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 9. April 2013Sie sind hierOMOM 2101Gelbes Warnblinklicht an einer Verkehrsampel anbringen hier: Kreuzung Jean-Monnet-Straße/HügelstraßeDirektanregung
- 15. Juli 2013Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1064Gelbes Warnblinklicht an einer Verkehrsampel anbringen hier: Kreuzung Jean-Monet-Straße/HügelstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats