Gelbes Warnblinklicht an einer Verkehrsampel anbringen hier: Kreuzung Jean-Monet-Straße/Hügelstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2013, ST 1064
Betreff: Gelbes Warnblinklicht an einer Verkehrsampel anbringen hier: Kreuzung Jean-Monet-Straße/Hügelstraße Der Magistrat bedauert, der Anregung nicht vollumfänglich folgen zu können. Nach den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) sollen Hilfssignale wie Gelbblinker nur sparsam angeordnet werden, um den Warneffekt des gelben Blinklichts nicht durch zu häufige Anwendung abzunutzen, und auch nur dann, wenn die erforderliche Warnung auf andere Weise nicht deutlich genug gegeben werden kann. Um Gleichwohl zu einer Entschärfung der Situation beizutragen, wird das Wenden um 180 Grad an der genannten Stelle mit dem Verkehrszeichen 272 Straßenverkehrs-Ordnung verboten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. März 2013OFOF 433/10Gelbes Warnblinklicht an einer Verkehrsampel anbringen hier: Kreuzung Jean-Monnet-Straße/HügelstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 9. April 2013OMOM 2101Gelbes Warnblinklicht an einer Verkehrsampel anbringen hier: Kreuzung Jean-Monnet-Straße/HügelstraßeDirektanregung
- 15. Juli 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1064Gelbes Warnblinklicht an einer Verkehrsampel anbringen hier: Kreuzung Jean-Monet-Straße/HügelstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab