Elektromobilitätskonzept überarbeiten und optimieren
Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, das Elektromobilitätskonzept zu überarbeiten, um die Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge in Frankfurt zu verbessern. Dies ist notwendig, um den steigenden Bedarf zu decken und die Umstellung auf CO2-freie Mobilität zu unterstützen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird aufgefordert, das Elektromobilitätskonzept schnellstmöglich anzupassen und zu optimieren, damit a) grundsätzlich jetzt und nicht erst 2030 auch in den Wohnvierteln kleinerer Stadtteile wie Harheim, öffentlich zugängliche Ladestationen für Haushalte ohne eigene LIS verfügbar sind; b) die Ladestationen nicht innenstadtzentriert sondern flächendeckend in Frankfurt verteilt sind, so dass das Aufladen der Fahrzeuge nicht notwendigerweise mit einer Fahrt Richtung Innenstadt verbunden sein muss, um den motorisierten E-Individualverkehr aus der Frankfurter City herauszuhalten;
c) Konzepte für Ladestationen-Sharing entwickelt und gefördert werden, damit Nutzungsgemeinschaften wirtschaftlich darstellbar sind.
Begründung
2018 gab es in Frankfurt nach Angaben des Elektromobilitätskonzepts 122 Ladepunkte. Drei Jahre später ist diese Zahl auf knapp 200 angewachsen. Damit bis 2030 nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung 1.225 öffentliche Ladepunkte in Frankfurt zur Verfügung stehen sollen, muss der Ausbau erheblich beschleunigt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Mai 2021OFOF 7/14Elektromobilitätskonzept überarbeiten und optimierenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. Juni 2021Sie sind hierOMOM 209Elektromobilitätskonzept überarbeiten und optimierenDirektanregung
- 17. September 2021Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1636Elektromobilitätskonzept überarbeiten und optimierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats