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Barrierefreier Westbahnhof, jetzt!

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 2
67 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zur Schaffung der Barrierefreiheit am Westbahnhof zu prüfen und umzusetzen. Dies ist notwendig, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am öffentlichen Leben zu gewährleisten. Die Umsetzung der Maßnahmen soll möglichst durch die Deutsche Bahn AG finanziert werden.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der Westbahnhof barrierefrei nutzbar ist.

  1. Dafür sollen folgende Maßnahmen geprüft und bei positiver Prüfung umgesetzt werden. Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass die Kosten zur Umsetzung der Maßnahmen, möglichst in vollem Umfang, von der Deutschen Bahn AG übernommen werden. 1.
  2. Einsatz von Personal und elektronisch betriebenen Treppensteigern als Unterstützung zur Überwindung der Treppenaufgänge, wo Bedarf besteht. 1.
  3. Erstattung von Transportkosten vom nächstgelegenen barrierefreien Bahnhof zum Westbahnhof, z. B. Taxifahrten etc., die Betroffenen dadurch entstehen, dass der Westbahnhof für sie nicht nutzbar ist. 1.
  4. Aufstellen von Informationstafeln, inkl. Notrufsäulen, an den Eingängen und an allen Gleisen, die Betroffenen Auskunft über Unterstützungsleistungen geben, u. a. sollten die Rufnummern des Mobilitätsservices der Deutschen Bahn aufgeführt sein. 1.
  5. Hinwirken darauf, dass die Deutsche Bahn über ihre Standardinformationskanäle hinreichend darüber informiert, dass die Station Frankfurt West aktuell nicht barrierefrei nutzbar ist.
  6. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Belange von Menschen mit Behinderungen auch während der Umbaumaßnahmen gehört und beachtet werden, etwa durch die regelmäßige Unterrichtung und Anhörung des Beauftragten der Stadt für die Belange von Menschen mit Behinderungen sowie der Frankfurter BehindertenArbeitsGemeinschaft (FBAG).
  7. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass aktuelle und vollständige Infos über Aufzüge und Rolltreppen einheitlich in allen relevanten Medien (u. a. mainziel, Kanäle von VGF und RMV etc.) präsentiert und auch in die Verbindungsauskunft des RMV eingearbeitet werden.
  8. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 4.1. wann das geplante spezifische Beratungsangebot für Frauen mit Behinderungen verfügbar sein wird und inwiefern dieses Angebot auch Unterstützung für Mobilitätsbarrieren beinhalten wird; 4.2. inwiefern der RMV aktuelle Informationen zur Barrierefreiheit über seine zentralen Kommunikationskanäle (z. B. RMV-App) zur Verfügung stellt.

Begründung

Mit der Ratifizierung der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen im Jahr 2009 hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zu treffen, damit für alle Menschen, ob mit oder ohne Beeinträchtigungen, Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eine Selbstverständlichkeit werden. Zu dieser Verpflichtung hat sich auch die Stadt Frankfurt am Main bekannt. Das Personenbeförderungsgesetz schreibt vor, den ÖPNV bis zum 01.01.2022 vollständig barrierefrei zu machen. Diese Deadline ist verstrichen, und gerade in Frankfurt sind wir von diesem Ziel noch meilenweit entfernt. Mit dem aktuellen Tempo des Umbaus von Haltestellen wird es schätzungsweise noch bis zum Jahr 2035 dauern, bis vollständige Barrierefreiheit erreicht sein wird. Diese Situation ist nicht hinnehmbar. Barrieren aus dem Weg zu räumen, um allen Menschen eine Teilhabe am öffentlichen Leben und einen Zugang zu öffentlichen Gütern zu ermöglichen, ist keine Frage der Ressourcen, sondern des politischen Willens. Der aktuelle Zeitplan der Modernisierung des Westbahnhofs sieht eine barrierefreie Nutzung frühestens ab Herbst 2025 vor. Dies bedeutet, dass der Bahnhof weitere 3,5 Jahre nicht barrierefrei nutzbar sein wird. Zudem entstehen durch die Bauarbeiten zusätzliche Barrieren, die Menschen mit Einschränkungen in besonderer Weise treffen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Dezember 2021MM 182Modernisierung und barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation Frankfurt am Main West hier: Bau- und FinanzierungsvorlageMagistratsvortrag
  2. 2. März 2022OFOF 364/2Barrierefreier Westbahnhof, jetzt!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, LINKE.
  3. 2. Mai 2022Sie sind hier
    OMOM 2092Barrierefreier Westbahnhof, jetzt!
    Direktanregung
  4. 15. August 2022STST 1827Barrierefreier Westbahnhof, jetzt!Stellungnahme
  5. 20. März 2023Antwort des Magistrats · nach 67 WochenSTST 691Barrierefreier Westbahnhof, jetzt!Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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