Klimapläne für städtische Gebäude im Ortsbezirk 10
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 10 fordert den Magistrat auf, konkrete Planungen zur Erreichung der Klimaneutralität für städtische Gebäude im Ortsbezirk 10 zu prüfen und zu berichten. Dies ist notwendig, um die verbleibende Zeit bis 2030 effektiv zu nutzen und Transparenz über die Maßnahmen zu schaffen.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAnregung
Die ehrgeizigen Ziele zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2030 für städtische Gebäude in Frankfurt machen das Aufstellen konkreter Planungen erforderlich, damit die verbleibenden acht Jahre wirkungsvoll genutzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zuberichten, wie die genauen Planungen für die städtischen Gebäude im Ortsbezirk 10 ausschauen. Dabei sind insbesondere die Schulen interessant.
Begründung
Die Zeit zur Erreichung der Klimaziele in Frankfurt wird immer kürzer. Deshalb ist es erforderlich, Transparenz über die konkreten Pläne zur Erreichung dieser Ziele herzustellen, damit in einer konzertierten Aktion aller Teile der Stadtgesellschaft eine Optimierung der Zielerreichung bewirkt werden kann. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der auch wegen des Krieges gegen die Ukraine dringend erforderlichen Energieeinsparung unausweichlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. April 2022OFOF 310/10Klimapläne für städtische Gebäude im Ortsbezirk 10Ortsbeiratsantrag · FDP
- 3. Mai 2022Sie sind hierOMOM 2055Klimapläne für städtische Gebäude im Ortsbezirk 10Direktanregung
- 30. September 2022Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 2298Klimapläne für städtische Gebäude im Ortsbezirk 10Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats