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Neuordnung für den Oeder Weg

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 3
2 Stationen im Verfahren

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Begründung

Zu 3. Die Änderung gewährleistet eine beidseitige Bürgersteigbreite von 2,25 m.

Zu 5. Im Zuge der Umgestaltung des Oeder Weges bitten gerade ältere Bürger/-innen, Eltern, Behinderte und Radfahrer/-innen diesen Bereich sicherer zu gestalten. Dies soll in Form einer Insel auf dem Oeder Weg geschehen.

Zu 6. Diese Aufstellflächen erlauben es den Radfahrer/-innen, sich vor die Autos zu stellen. Damit werden sie für die Autofahrer/-innen sichtbar und eine Gefährdung durch Rechtsabbieger entfällt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Stellungnahme(n) des Magistrats:

  1. Stellungnahme vom 02.01.2001 Versandpaket: 25.10.2000 Aktenzeichen: 360

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 19.10.2000, OM 2054

entstanden aus Vorlage: OF 606/3 vom 04.09.2000

Betreff:

Neuordnung für den Oeder Weg

Der Magistrat wird aufgefordert,

  1. die Neuordnung des Oeder Weges gemäß der Zielplanung vom 17.08.2000 schnellstmöglich vorzunehmen;
  2. die endgültige Ausweisung der Parkplätze als Dauerparkplätze, Kurzzeitparkplätze, Anwohnerparkplätze und Ladezonen im Zuge der Wiedereinführung des Anwohnerparkens durchzuführen;
  3. statt des Parallelparkens auf beiden Straßenseiten des Oeder Weges zwischen Falkensteiner Straße und Eckenheimer Landstraße beidseitig Schrägparken in 45° - Aufstellung (erforderliche Breite: 4,50 m) mittels geeigneter Absperrung anzuordnen;
  4. südlich dieses Schrägparkstreifens auf der östlichen Seite des Oeder Wegs Parallelparken auf dem Bürgersteig bis zum Beginn der kleinen Grünanlage zuzulassen und von dort bis zum Fußgängerampelmast den Bürgersteig gegen Parken abzupollern;
  5. zwischen Fichardstraße und Hermannstraße eine einfache Querungshilfe über den Oeder Weg einzurichten;
  6. an allen Ampeln, insbesondere an den Einmündungen Glauburgstraße und Querstraße Aufstellflächen für Radfahrer einzurichten.

Begründung:

Zu 3. Die Änderung gewährleistet eine beidseitige Bürgersteigbreite von 2,25 m.

Zu 5. Im Zuge der Umgestaltung des Oeder Weges bitten gerade ältere Bürger/-innen, Eltern, Behinderte und Radfahrer/-innen diesen Bereich sicherer zu gestalten. Dies soll in Form einer Insel auf dem Oeder Weg geschehen.

Zu 6. Diese Aufstellflächen erlauben es den Radfahrer/-innen, sich vor die Autos zu stellen. Damit werden sie für die Autofahrer/-innen sichtbar und eine Gefährdung durch Rechtsabbieger entfällt.

Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3Stellungnahme(n) des Magistrats:

  1. Stellungnahme vom 02.01.2001 Versandpaket: 25.10.2000 Aktenzeichen: 360

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. September 2000OFOF 606/3Neuordnung für den Oeder WegOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 19. Oktober 2000Sie sind hier
    OMOM 2054Neuordnung für den Oeder Weg
    Direktanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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