Behinderung der Müllabfuhr im Wendehammer in der Straße Am Nonnenhof
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1940 entstanden aus Vorlage: OF 401/10 vom 29.01.2013
Betreff: Behinderung der Müllabfuhr im Wendehammer in der Straße Am Nonnenhof Der Magistrat wird gebeten, durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass im Wendehammer in der Straße Am Nonnenhof auf der Seite des Spielplatzes "Mulan" nicht geparkt wird.
Begründung: Von den Baumstämmen als Begrenzung des Spielplatzes lassen sich Parkplatzsuchende nicht abschrecken und die Fahrzeuge werden im Fahrbahnbereich abgestellt. Dies hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass Müllfahrzeuge nicht in die Straße Am Lausberg einfahren und die Tonnen der Anwohner nicht regulär geleert werden konnten. Die FES musste ein zweites Mal anrücken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Januar 2013OFOF 401/10Behinderung der Müllabfuhr im Wendehammer in der Straße Am NonnenhofOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. Februar 2013Sie sind hierOMOM 1940Behinderung der Müllabfuhr im Wendehammer in der Straße Am NonnenhofDirektanregung
- 24. Juni 2013Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 879Behinderung der Müllabfuhr im Wendehammer in der Straße Am NonnenhofStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats