Behinderung der Müllabfuhr im Wendehammer in der Straße Am Nonnenhof
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Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 879
Betreff: Behinderung der Müllabfuhr im Wendehammer in der Straße Am Nonnenhof Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass der angesprochene Bereich als verkehrsberuhigt gemäß Zeichen 325 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ausgewiesen wird und somit das Parken unzulässig ist. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt kurzfristig im Rahmen laufender Unterhaltungsarbeiten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Januar 2013OFOF 401/10Behinderung der Müllabfuhr im Wendehammer in der Straße Am NonnenhofOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. Februar 2013OMOM 1940Behinderung der Müllabfuhr im Wendehammer in der Straße Am NonnenhofDirektanregung
- 24. Juni 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 879Behinderung der Müllabfuhr im Wendehammer in der Straße Am NonnenhofStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab